Beschluss: zur Kenntnis genommen

1. Bürgermeister Erdel teilt mit, dass im Bauhof des Marktes Dietenhofen seit einigen Jahren kein Kompost an Dritte mehr abgegeben werden durfte. Dies geht aus den Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen hervor, da Kompost ebenfalls dem Abfallrecht unterliegt.

 

Weiter teilt er mit, dass er in dieser Angelegenheit mit dem Landratsamt Ansbach gesprochen hat. Wenn die entsprechenden Dokumentationen angefertigt, die Abläufe protokolliert und auch entsprechende mikrobiologische Untersuchungen des Komposts durchgeführt werden, kann wieder Kompost an Privatpersonen und auch Gewerbetreibende abgegeben werden.

 

Überschüssiger Kompost müsste ansonsten nach Aurach verbracht und hier entsorgt werden. Auch für diese Ablieferung währen entsprechende Untersuchungen zu machen.