Beschluss: zurückgestellt

Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat beschließt, die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) für die Erschließung des Baugebietes „Rüderner Straße“ an das Büro Christofori und Partner zu einem Honorar (Honorarzone III, Mindestsatz) von 27.008,21 € zu vergeben. Dabei entfallen auf die Kanalplanung 20.580,09 € und auf die Straßenplanung 6.428,12 €.