Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Das Landratsamt Ansbach fordert, dass für die Erweiterung der Biogasanlage und den Bau eines Hackschnitzelheizwerkes auf dem Flurstück Nummer 163, Gemarkung Neudorf (Naturwärme Neudorfer Höhe) ein Bebauungsplan aufgestellt wird, da die Privilegierung als landwirtschaftliche Nebenanlage, ebenso wie bei der Baumaßnahme des Herrn Stradtner vor einigen Jahren in Neudorf, wegfällt. Da die Fläche im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche gekennzeichnet ist, kann der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist im Parallelverfahren notwendig.


Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat beschließt, den Flächennutzungsplan im Bereich des Flurstückes Nummer 163, Gemarkung Neudorf, zu ändern. Es soll ein sonstiges Sondergebiet – Hackschnitzelheizung/ Biogasanlage ausgewiesen werden.