Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Das Landratsamt Ansbach fordert, dass für die Erweiterung der Biogasanlage und den Bau eines Hackschnitzelheizwerkes auf dem Flurstück Nummer 163, Gemarkung Neudorf (Naturwärme Neudorfer Höhe) ein Bebauungsplan aufgestellt wird, da die Privilegierung als landwirtschaftliche Nebenanlage, ebenso wie bei der Baumaßnahme des Herrn Stradtner vor einigen Jahren in Neudorf, wegfällt.


Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat beschließt, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 38 Naturwärme Neudorfer Höhe und Biogasanlage Weiskopf, Neudorf, auf dem Flurstück Nummer 163, Gemarkung Neudorf, aufzustellen.