Aus der nachfolgend dargestellten Gebührenkalkulation der Firma Röder Kommunalberatung ist ersichtlich, dass für den Kalkulationszeitraum 2017 – 2020 die Abwassergebühren in unveränderter Höhe von 3,00 €/m³ (wie bisher 2013 – 2016) festgesetzt werden sollten.
Eine Änderung der Satzung (BGS-EWS) hat somit nicht zu erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Für den Erhebungszeitraum 2017 – 2020 wird die Abwassergebühr auf 3,00 €/m³ festgesetzt.
Diese Gebühr gilt ab 01.01.2017.