Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Herr Herbert Schmidt legte einen Bauantrag zum Geräteraumanbau an Garagen- und Carportkombination auf dem Flurstück Nr. 207/5 der Gemarkung Herpersdorf bei Dietenhofen vor.

In der Sitzung des Ortsentwicklungs- und Bauausschusses vom 15.03.2017 wurde das Einvernehmen zum Bauantrag des Herrn Herbert Schmidt verweigert, da er keine Nachbarunterschriften zu seiner Planung vorlegen konnte.

Nachdem die Nachbarschaftsunterschriften eingeholt wurden, beabsichtigt das Landratsamt Ansbach, das gemeindliche Einvernehmen gemäß Art. 67 BayBO zu ersetzen.

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt nunmehr sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben des Herrn Herbert Schmidt zum Geräteraumanbau an bestehende Garagen- und Carportkombination auf dem Grundstück FlNr. 207/6 der Gemarkung Herpersdorf b. Dietenhofen.