Sitzung: 12.06.2017 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Herr Stefan Schneider hat einen Antrag auf isolierte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 5 Dietenhofen Süd zur Errichtung eines Sichtschutzzauns aus Gabionen mit einer Höhe von mehr als 1,25 m am 18.05.2017 beim Markt Dietenhofen eingereicht.
Die Errichtung der Einfriedung ist nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a) BayBO verfahrensfrei, wenn ihre Höhe unter 2,0 m liegt.
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5 Dietenhofen Süd. Unter § 8 Nr. 1 des Bebauungsplanes ist festgesetzt, dass „als Einfriedung der Grundstücke nur Holzlattenzäune und Maschendrahtzäune bis 1,25 m zulässig“ sind. Von dieser Festsetzung ist eine Befreiung zur Errichtung der Gabionen erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt seine Zustimmung zum Antrag auf isolierte Befreiung des Herrn Stefan Schneider zur Errichtung einer Gabionenwand mit einer Höhe von mehr als 1,25 m auf dem Grundstück FlNr. 854/7 der Gemarkung Dietenhofen (Ginsterweg 7).
Des Weiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu Befreiungen zu den Festsetzungen den Bebauungsplanes Nr. 5– Dietenhofen Süd i. S. d. § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich
- der Errichtung einer Einfriedung mit einer Höhe von mehr als 1,25 m (bis zu 2,0 m).