Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Frau Daniela Schroll und Herr Johannes Bürgel haben eine Bauanfrage zur Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 122/2; Gemarkung Kleinhaslach  eingereicht.

Bei der Durchführung der Baumaßnahme werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr.23 Kleinhaslach Ost notwendig:

·       Dachform:                   Festgesetzt min 40°; geplant 25 °

·       Kniestock:                   Festgesetzt 25 cm; geplant 1,25 m

·       Baugrenze im Osten:  Überschreitung um 2,00 m


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss stellt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zu einem möglichen Bauantrag der Frau Daniela Schroll und des Herrn Johannes Bürkel zur Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück Nr. 122/2, Gemarkung Kleinhaslach, in Aussicht.