Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Die Fam. Pogue hat  eine Bauanfrage zur Errichtung eines Doppelcarports auf dem Grundstück FlNr. 848/2; Gemarkung Dietenhofen eingereicht.

Bei der Durchführung der Baumaßnahme werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 38 Petersburg notwendig:

·       Überschreitung der Baugrenzen im Osten um ca. 2,00 m, 4,00 m im Bebauungsplan vorgesehen.

·       Begrenzung der Aufstellfläche vor der Garage auf einen Meter, 5.00m im Bebauungsplan vorgesehen

·       Errichtung des Carports in zimmermannsmäßiger Holzbauweise, Stahlkonstruktion in filigraner Bauweise im Bebauungsplan vorgesehen.

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Falls ein Bauantrag gestellt wird, stellt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Bauvoranfrage zu einem möglichen Bauantrag der Fam. Pogue zur Errichtung eines Doppelcarports auf dem Flurstück Nr. 848/2, Gemarkung Dietenhofen, in Aussicht.