Die Kommunen Bruckberg, Dietenhofen,
Heilsbronn, Lichtenau, Neuendettelsau, Petersaurach, Sachsen b. Ansbach sowie
Windsbach bearbeiten im Rahmen einer kommunalen Allianz Themen, welche von
gemeinsamen Interesse sind.
Hierbei sei als Beispiel die Zusammenarbeit
im Bereich Tourismus (u. a. Radwegekarte / Messeauftritte) oder auch bei
allgemein politisch relevanten Themen als gemeinsam agierende „östlicher
Landkreis Ansbach“ genannt. Als aktuell laufendes Großprojekt, welches nun auch
vor dem Abschluss steht, wurde gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern der
Kommunen und dem Amt für ländliche Entwicklung das Integrierte Ländliche
Entwicklungskonzept (ILEK) erarbeitet, welches Aussage über die gemeinsame
zukünftige Ausrichtung in den verschiedensten Handlungsfeldern untersucht.
Daraus ergeben sich die folgenden Oberziele „Leben in Kernfranken“, „Kernfranken
erleben“ sowie „Arbeiten und Gewerbe in Kernfranken“.
Die Fülle der Handlungsfelder, welche sich
aus dem Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzept ergeben, sind jedoch als
zusätzliche Tätigkeiten durch die einzelnen Verwaltungen nicht realistisch
darstellbar. Daher wurde aus der Runde der Bürgermeister die Anstellung eines
Umsetzungsmanagers favorisiert.
Maßnahmen, welche im ILEK ausgearbeitet
wurden und gemeinsam umgesetzt werden können unter Umständen gefördert werden.
Dies betrifft auch die mögliche Beschäftigung eines so genannten
Umsetzungsmanagers, welcher die Ziele des Integrierten Ländlichen
Entwicklungskonzeptes für alle beteiligten Kommunen verfolgt, jedoch vorerst
einer zeitlich beschränkten Förderung durch den Freistaat Bayern unterliegt.
Um den anstehenden Aufgaben gerecht zu
werden, eine Stabilität in der Bearbeitung der gemeinsamen Themen zu erhalten
(bisher jährlicher Wechsel zwischen den Verwaltungen der Kommunen) sowie einen
Umsetzungsmanager als Kommunale Allianz Kernfranken beschäftigen zu können
wurde gemeinsam durch die Geschäftsleiter der beteiligten Kommunen eine
Intensivierung der Zusammenarbeit erörtert. Untersucht wurden sowohl
privatrechtliche Konstrukte (wie z. B. GmbH) als auch weitere
öffentlich-rechtliche Lösungen (u. a. Kommunalunternehmen / Zweckverband /
Zweckvereinbarung).
Dabei kam man übereinstimmend zu dem Schluss,
dass vorerst die Schaffung einer handlungsfähigen eigenständige juristische
Person im Rahmen eines Vereins sinnvoll erscheint. Grund hierfür sind
einerseits einer der Situation angemessenen Haushaltsführung (einfache Einnahmen-
Ausgabenrechnung v. s. kommunalrechtliche bzw. handelsrechtliche
Haushaltsführung), andererseits die aufgrund der Erklärung der
„Gemeinnützigkeit“ in der Satzung die Erlangung der Steuerfreiheit (Beiträge
sind grds. steuerfrei), wobei diese regelmäßig aufgrund der Weiterentwicklung
der wahrgenommenen Aufgaben des Vereins zu überprüfen ist.
Aufbau Verein:
Der Verein ist analog den Vorgaben des BGB
aufgebaut. Der Vereinssitz ist Windsbach und wird bei der Wahl eines neuen
Vorsitzenden an dessen Verwaltungssitz verlagert (Änderung Satzung notwendig).
Im Falle der Anstellung eines Umsetzungsmanagers und der Bereitstellung von
Büroräumen im Gebiet der Kommunalen Allianz wäre ein dauerhafter Vereinssitz in
der Satzung zu bestimmen.
Der Zweck des Vereins ist im Wesentlichen die
gemeinsame Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes. Es gibt
eine Mitgliederversammlung, bestehend aus den 8 Kommunen. Daraus werden ein
Vorsitzender und dessen Stellvertreter auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Ergänzend
erfolgt die Wahl von 2 Kassenprüfern für den gleichen Zeitraum.
Die Vertretung der Kommunen richtet sich nach
den kommunalrechtlichen Vorgaben bzw. der entsprechenden Geschäftsordnung des
Gemeinde- oder Stadtrates. Jedes Mitglied hat einen Sitz und eine Stimme in der
Mitgliederversammlung.
Der Verein verfügt über eine gemeinsame
einfache Haushaltsführung, über die Mitgliederversammlung wird der jährliche
Beitrag festgesetzt, welchen jede Kommune gemessen an den Einwohner zu zahlen
hat.
Eine Satzungsregelung klärt hier auch
„Sonderprojekte“, welche ausschließlich wenige Kommunen betreffen und durch
diese entsprechend finanziell zu tragen sind. Somit muss nicht alles im Bereich
der Handlungsfelder durch den Verein getragen werden bzw. sinnvolle Projekte
weniger Kommunen können zumindest organisatorisch begleitet werden.
Eine Aufnahme von weiteren Mitgliedern
(ausschließlich Kommunen) ist mit einem entsprechend Beschluss der
Mitgliederversammlung möglich. Bei Auflösung des Vereins würde das noch vorhandene
Kapital entsprechend dem Aufteilungsschlüssel je Einwohner zurückfließen und
wäre dort im Sinne des Vereinszwecks zu verwenden.
Die Verwaltung empfiehlt dem Marktgemeinderat
der Gründung eines Vereins zuzustimmen und Herrn 1. Bürgermeister Erdel zu
bevollmächtigen an der Gründungsveranstaltung teilzunehmen und die
Mitgliedschaft für den Markt Dietenhofen zu erklären.
Beschlussvorschlag:
Herr 1. Bürgermeister Erdel wird vollumfänglich
bevollmächtigt an der Gründungsveranstaltung des Vereins „Kommunale Allianz
Kernfranken e. V.“ teilzunehmen und die Mitgliedschaft des Marktes Dietenhofen
zu erklären.