Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Die Kommunen Bruckberg, Dietenhofen, Heilsbronn, Lichtenau, Neuendettelsau, Petersaurach, Sachsen b. Ansbach sowie Windsbach bearbeiten im Rahmen einer kommunalen Allianz Themen, welche von gemeinsamen Interesse sind.

Hierbei sei als Beispiel die Zusammenarbeit im Bereich Tourismus (u. a. Radwegekarte / Messeauftritte) oder auch bei allgemein politisch relevanten Themen als gemeinsam agierende „östlicher Landkreis Ansbach“ genannt. Als aktuell laufendes Großprojekt, welches nun auch vor dem Abschluss steht, wurde gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern der Kommunen und dem Amt für ländliche Entwicklung das Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept (ILEK) erarbeitet, welches Aussage über die gemeinsame zukünftige Ausrichtung in den verschiedensten Handlungsfeldern untersucht. Daraus ergeben sich die folgenden Oberziele „Leben in Kernfranken“, „Kernfranken erleben“ sowie „Arbeiten und Gewerbe in Kernfranken“.

 

Die Fülle der Handlungsfelder, welche sich aus dem Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzept ergeben, sind jedoch als zusätzliche Tätigkeiten durch die einzelnen Verwaltungen nicht realistisch darstellbar. Daher wurde aus der Runde der Bürgermeister die Anstellung eines Umsetzungsmanagers favorisiert.

Maßnahmen, welche im ILEK ausgearbeitet wurden und gemeinsam umgesetzt werden können unter Umständen gefördert werden. Dies betrifft auch die mögliche Beschäftigung eines so genannten Umsetzungsmanagers, welcher die Ziele des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes für alle beteiligten Kommunen verfolgt, jedoch vorerst einer zeitlich beschränkten Förderung durch den Freistaat Bayern unterliegt.

 

Um den anstehenden Aufgaben gerecht zu werden, eine Stabilität in der Bearbeitung der gemeinsamen Themen zu erhalten (bisher jährlicher Wechsel zwischen den Verwaltungen der Kommunen) sowie einen Umsetzungsmanager als Kommunale Allianz Kernfranken beschäftigen zu können wurde gemeinsam durch die Geschäftsleiter der beteiligten Kommunen eine Intensivierung der Zusammenarbeit erörtert. Untersucht wurden sowohl privatrechtliche Konstrukte (wie z. B. GmbH) als auch weitere öffentlich-rechtliche Lösungen (u. a. Kommunalunternehmen / Zweckverband / Zweckvereinbarung).

Dabei kam man übereinstimmend zu dem Schluss, dass vorerst die Schaffung einer handlungsfähigen eigenständige juristische Person im Rahmen eines Vereins sinnvoll erscheint. Grund hierfür sind einerseits einer der Situation angemessenen Haushaltsführung (einfache Einnahmen- Ausgabenrechnung v. s. kommunalrechtliche bzw. handelsrechtliche Haushaltsführung), andererseits die aufgrund der Erklärung der „Gemeinnützigkeit“ in der Satzung die Erlangung der Steuerfreiheit (Beiträge sind grds. steuerfrei), wobei diese regelmäßig aufgrund der Weiterentwicklung der wahrgenommenen Aufgaben des Vereins zu überprüfen ist.

 

Aufbau Verein:

Der Verein ist analog den Vorgaben des BGB aufgebaut. Der Vereinssitz ist Windsbach und wird bei der Wahl eines neuen Vorsitzenden an dessen Verwaltungssitz verlagert (Änderung Satzung notwendig). Im Falle der Anstellung eines Umsetzungsmanagers und der Bereitstellung von Büroräumen im Gebiet der Kommunalen Allianz wäre ein dauerhafter Vereinssitz in der Satzung zu bestimmen.

Der Zweck des Vereins ist im Wesentlichen die gemeinsame Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes. Es gibt eine Mitgliederversammlung, bestehend aus den 8 Kommunen. Daraus werden ein Vorsitzender und dessen Stellvertreter auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Ergänzend erfolgt die Wahl von 2 Kassenprüfern für den gleichen Zeitraum.

Die Vertretung der Kommunen richtet sich nach den kommunalrechtlichen Vorgaben bzw. der entsprechenden Geschäftsordnung des Gemeinde- oder Stadtrates. Jedes Mitglied hat einen Sitz und eine Stimme in der Mitgliederversammlung.

Der Verein verfügt über eine gemeinsame einfache Haushaltsführung, über die Mitgliederversammlung wird der jährliche Beitrag festgesetzt, welchen jede Kommune gemessen an den Einwohner zu zahlen hat.

Eine Satzungsregelung klärt hier auch „Sonderprojekte“, welche ausschließlich wenige Kommunen betreffen und durch diese entsprechend finanziell zu tragen sind. Somit muss nicht alles im Bereich der Handlungsfelder durch den Verein getragen werden bzw. sinnvolle Projekte weniger Kommunen können zumindest organisatorisch begleitet werden.

Eine Aufnahme von weiteren Mitgliedern (ausschließlich Kommunen) ist mit einem entsprechend Beschluss der Mitgliederversammlung möglich. Bei Auflösung des Vereins würde das noch vorhandene Kapital entsprechend dem Aufteilungsschlüssel je Einwohner zurückfließen und wäre dort im Sinne des Vereinszwecks zu verwenden.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Marktgemeinderat der Gründung eines Vereins zuzustimmen und Herrn 1. Bürgermeister Erdel zu bevollmächtigen an der Gründungsveranstaltung teilzunehmen und die Mitgliedschaft für den Markt Dietenhofen zu erklären.

 


Kernfranken

 


Beschlussvorschlag:

Herr 1. Bürgermeister Erdel wird vollumfänglich bevollmächtigt an der Gründungsveranstaltung des Vereins „Kommunale Allianz Kernfranken e. V.“ teilzunehmen und die Mitgliedschaft des Marktes Dietenhofen zu erklären.