Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Herr Ernst Zeller hat einen Bauantrag zum Einbau eines Treppenhauses auf dem Grundstück FlNr. 1278 Gemarkung Kleinhaslach eingereicht.

 

Das Baugrundstück liegt innerhalb in Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben des Herrn Ernst Zeller zum Einbau eines Treppenhauses auf dem Grundstück FlNr.1278 der Gemarkung Kleinhaslach.