Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Herr Macrea hat eine Bauanfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 638/50; Gemarkung Dietenhofen eingereicht.

Bei der Durchführung der Baumaßnahme wird folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 8 Dietenhofen Nord-West benötigt:

·       Überschreitung der Baugrenzen im Süden um ca. 2,00 m.

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Falls ein Bauantrag gestellt wird, stellt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zu einem möglichen Bauantrag des Herrn Macrea zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück Nr. 638/50, Gemarkung Dietenhofen, in Aussicht.