Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Herr Siegbert Herter hat einen Bauantrag zur Errichtung von zwei Schleppdachgauben auf dem Grundstück FlNr. 5/1 Gemarkung Götteldorf eingereicht.

 

Das Baugrundstück liegt innerhalb in Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben des Herrn Siegbert Herter zur Errichtung von zwei Schleppdachgauben auf dem Grundstück FlNr.5/1 der Gemarkung Götteldorf.