Sitzung: 20.07.2017 Verwaltungs- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Vorberatung des Verwaltungshaushaltes
Die Kämmerei hat im Vorfeld der Haushaltsplanerstellung von den
verschiedenen gemeindlichen Einrichtungen den Mittelbedarf abgefragt. Die
beantragten Haushaltsmittel der verschiedenen „Maßnahmen-Listen“ wurden in den
vorliegenden Entwurf (Verwaltungshaushalt) für das Haushaltsjahr 2017 und der
Folgejahre eingeplant. Eventuelle Änderungen wurden bereits im Vorfeld mit
Bürgermeister Erdel besprochen.
Erster Bürgermeister Erdel und Kämmerer Wäger erläutern den Entwurf
des Haushaltsplanes 2017.
Der Haushalt hat im Verwaltungshaushalt
voraussichtlich folgenden Umfang (in Euro):
2015: |
Rechnungsergebnis |
14.251.827,71 € |
2016: |
Ansatz Vorjahr |
13.550.831,00 € |
2017: |
Ansatz |
14.443.404,00 € |
2018: |
Finanzplanungsjahr 1 |
14.351.584,00 € |
2019 |
Finanzplanungsjahr 2 |
14.427.318,00 € |
2020 |
Finanzplanungsjahr 3 |
14.419.618,00 € |
VERWALTUNGSHAUSHALT:
Nach den Ansatzermittlungen im vorgelegten
Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2017 und für die künftigen
Finanzplanungsjahre ist eine Zuführung
in den Vermögenshaushalt in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 in
ausreichender Höhe möglich. Die Zuführungen müssen grundsätzlich jährlich so
hoch sein, dass damit die ordentliche Tilgung der Kredite gem. § 22 Abs. 1
KommHV gedeckt werden können und insgesamt mindestens
so hoch wie die aus speziellen Entgelten gedeckte Abschreibung.
|
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Pflicht- + Sollzuführung §
22 Abs. 1 Satz 2, 3 KommHV |
- € |
- € |
- € |
- € |
Mindestzuführung § 22 Abs.
1 Satz 3 KommHV |
240.000,00 € |
240.000,00 € |
240.000,00 € |
240.000,00 € |
Zur Verfügung stehender
Überschuss im VwHH |
377.136,00 € |
721.962,00 € |
591.348,00 € |
469.405,00 € |
Die Einnahmen im Verwaltungshaushalt 2017
werden wie in den Vorjahren durch die Ansätze im Einzelplan 9 Unterabschnitt
9000 geprägt. Die Ansätze wurden wie folgt veranschlagt:
·
Gewerbesteuer: 4.200.000 €
·
Grundsteuer A/B: 702.000 €
·
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer: 2.797.500,00
€ und
·
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer: 480.000 €
Wie in den Vorjahren erhält der Markt Dietenhofen keine Schlüsselzuweisungen (0.9000.0410).
Die Kreisumlage*)
(0.9000.8321) wird mit 3.665.270 € (Vorjahr 2016: 3.054.197 €)
veranschlagt.
*) Die Kreisumlage berechnet sich wie folgt:
Die Kreisumlage wird in Von-Hundert-Sätzen
der Umlagegrundlagen bemessen. Umlagegrundlagen sind die geltenden
Steuerkraftzahlen sowie 80 v. H. der Schlüsselzuweisungen des vorangegangenen
Haushaltsjahres. Es werden die Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer,
Gde.-Anteil an der Einkommenssteuer und der Gde.-Anteil an der Umsatzsteuer des
Jahres 2015 addiert. Dies ergibt die Steuerkraftmesszahl. Zur
Steuerkraftmesszahl wird noch 80 v. H. der Schlüsselzuweisungen aus 2016
addiert, was zur Umlagekraft 2017 führt. Die Umlagekraft wird dann mit dem
Umlagesatz der Kreisumlage (Haushaltsjahr 2017 = 48,35 %) multipliziert und
ergibt die Kreisumlage.
In den Einzelplänen 0 – 9 wurden die Ansätze
des Verwaltungshaushalts des Vorjahres fortgeschrieben bzw. an das IST des
Vorjahres - wenn notwendig- angepasst.
Für Personalkosten werden insgesamt 3.787.200
€ im Haushaltsjahr 2017 eingeplant. In den Jahren 2017, 2018 und 2019 belaufen
sich die Personalkosten auf 3.900.930 €, 4.019.014 € und 4.129.957 €. Im
Vergleich betrugen die Personalkosten in den Vorjahren (Ansatz 2016) insgesamt 3.516.650
€, 3.020.927,92 € (Rechnungsergebnis 2015), 2.761.009,06 € (2014) und
2.510.832,20 € (2013). Zu Buche schlagen hier nicht nur die jährlichen
Steigerungen der Löhne bzw. Lohnnebenkosten. Grund hierfür sind auch
Personalmehrungen bzw. Veränderungen in den verschiedenen Bereichen
(Kindertagesstätten, Rathaus, etc.).
Im Einzelplan
0 „Allgemeine Verwaltung“ erhöhen sich die Ausgaben für die Kommunale
Allianz „Kernfranken“ auf 15.000 €. Die Betreuung der Finanzverwaltung durch
die Kommunalberatung Rödl und Partner, aufgrund der Änderung des § 2b des
Umsatzsteuergesetzes, werden bei der Gruppierungsziffer 6554 berücksichtigt.
Für den Unterhalt der Heizung im Rathaus werden 8.000 € eingestellt. Weiter
werden Mittel für die Durchführung eines Organisationsgutachtens in der
Allgemeinen Verwaltung bereitgestellt.
Im Einzelplan
1 „Brandschutz/Feuerwehr“ wurden die einzelnen Feuerwehren hinsichtlich des
Mittelbedarfs befragt. Für die Feuerwehren der Gemeinde Dietenhofen ist
weiterhin eine Gesamtsumme von rd. 35.000 € eingeplant. Die Mittel werden
aufgeteilt und bei folgenden Gruppierungsziffern zur Verfügung gestellt: 5200,
5223, 5500, 5600, 5620, 6300, 6325, 6500, 6510. Für den Bereich „Hochwasserschutz“
werden für das Gewässerentwicklungs-kosnzept 84.100 € unter Gliederungsziffer
6556 bereitgestellt. Die Förderung für Selbiges mit einer Höhe von 63.000 €
findet unter Gliederungsziffer 1710 Berücksichtigung.
Einzelplan
2 „Schule“. Die Ansätze der Verwaltungsumlage wurden angepasst und entsprechen
denen des Haushaltsplanentwurfs für den Schulverband der Jahre 2017 – 2020:
Umlage
je
Schüler Haushalts- Stelle |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
0.2110.7130/ 200 Schüler |
1.500,00 € |
1.600,00 € |
1.600,00 € |
1.600,00 € |
0.2130.7130/ 93 Schüler |
1.500,00 € |
1.600,00 € |
1.600,00 € |
1.600,00 € |
Im
Einzelplan 3 „Wissenschaft, Forschung und Kulturpflege“ werden für die
Renovierung der Schlossfenster 10.000 € für das Planungsjahr 2018 eingestellt.
Für die „Bücherei“ werden für Medienbeschaffung künftig 10.000 € zur
Verfügung gestellt. Davon sind 1.500 € anteilig für Beschaffungen der
Schulbibliothek eingeplant.
Einzelplan
4 „Soziale Sicherung“ – Die Förderung und Aufwendungen der
„Nachbarschaftshilfe“ spiegeln sich in der Gliederung 4310 wieder. Für den
Unterhalt der Spiel- und Bolzplätze sind, wie in den Vorjahren, weiterhin
10.000 € eingeplant. Bei den Kindertageseinrichtungen Kunterbunt und
Schabernack sind Zuschüsse für die sog. „Sprach-Kita“ aus Bundesmitteln in Höhe
von 18.000 € und 25.000 € integriert.
Für die Krippe in der KiTa Schabernack war
im ausgegebenen Entwurf für die Reinigung der Räume 50.000 € unter
Gliederungsziffer 5433 vorgesehen. Für die endgültige Haushalsplanvorlage wird
der Ansatz noch entsprechend der zuletzt durch den Marktgemeinderat am
11.07.2017 beschlossenen Auftragsvergabe abgeändert werden. Aufgrund der
Fertigstellung der Baumaßnahmen an der Krippe entfallen die Kosten für die
Anmietung von Räumen.
Als Kooperationspartner mit der Regierung
von Mittelfranken stellt der Markt Dietenhofen zudem unter der Gliederung 4644
die Finanzierung für den Offenen Ganztag der Grundschule bereit. Hierfür erhält
der Markt Dietenhofen eine Zuweisung in Höhe von 136.600 €.
Im
Einzelplan 5 „Gesundheit, Sport, Erholung“
wurden die Ansätze weitestgehend fortgeschrieben. Grundsätzlich soll für die
Ballsporthalle und die Schulturnhalle mit Mehrzwecksaal die Umsatzsteuer
verrechnet werden. Seit dem Haushaltsjahr 2016 erfolgten nach Absprache mit dem
BKPV sämtliche Buchungen für die Ballsporthalle und die Schulturnhalle netto.
Die Ballsporthalle wurde zudem als Betrieb gewerblicher Art (BgA) anerkannt. Aufgrund
der künftig geplanten Investitionen in der Ballsporthalle (Sanierung der
Elektro- und Sanitäranlagen, sowie der Lüftung und Heizung) ist die
Neubetrachtung und Überprüfung der Benutzungsgebühren im Gange. Bei der
Mehrzweckhalle werden im Verglich zum Vorjahr die Ausgaben für den
Gebäudeunterhalt von 20.000 € auf 10.000 € und die Ausgaben für den Unterhalt
der Sportanlagen von 10.000 € auf 5.000
€ gesenkt. Aufgrund einer deutlichen Rückerstattung für das Verbrauchsjahr 2016
erfolgt auch für die Heizkosten im Jahr 2017 eine Senkung auf 11.100 €. Bei den
Ausgaben für die Bewirtschaftung des Grundstückes und der Halle ist allerdings
eine deutliche Steigerung von 15.000 € auf 25.000 € zu verzeichnen, was vor
allem auf die Kosten der Reinigung zurückzuführen ist.
Auch das Hallenbad wird künftig weiter als
Betrieb gewerblicher Art (BgA) geführt. Hier erfolgte aufgrund der
Vorjahresergebnisse eine Anhebung bei den Ausgaben für die Bewirtschaftung
(5400) auf 27.000 € und beim Unterhalt der betriebstechnischen Anlagen (5040)
auf 12.000 €.
Im Einzelplan 6 „Bau-, Wohnungswesen, Verkehr“
wurden Einnahmen für Straßenunterhaltungszuschüsse (0.6300.1715), wie im
Vorjahr, in Höhe von 130.400 € veranschlagt. Die weiteren Ansätze werden
entsprechend der bereits vorgelegten Aufstellung des Bauhofes fortgeschrieben.
Der Bauhof selbst wird im Jahr 2017 wieder mit 120.000 € budgetiert. Das
Haushaltsjahr 2016 muss noch abgeglichen werden. Insgesamt umfasst das Budget
folgende Gruppierungsziffern 5200, 5223, 5320, 5500, 5600, 5620, 6320, 6325,
6500, 6510, 6520 des Bauhofes (6495) sowie des Winterdienstes (6752) 5200,
5223, 5500 und 6320. Für einen Leiharbeiter vom Maschinenring erfolgt eine Veranschlagung von 20.000 € unter der
Gliederungsziffer 6300.
Einzelplan
7 „Öffentl. Einrichtungen, Wirtschaftsförderung“ - Die
Abwassergebühr beträgt nach der aktuellen Gebührenkalkulation für den
Erhebungszeitraum 2017 – 2020 3,00 €/m³. Aufgrund der Sollstellung der
Abschläge für das Jahr 2017, sowie der Endabrechnung des Jahres 2016, wird der
Ansatz für die Einnahmen aus der Abwassergebühr auf 851.000 € gesenkt. Für das
Haushaltsjahr 2017 und die Finanzplanungsjahre scheinen aufgrund von
Unterdeckungen Defizite zu entstehen, sollten alle Ausgaben wie veranschlagt
getätigt werden. Die zum Ausgleich von Unterdeckungen geschaffene
Sonderrücklage würde nach derzeitiger Planung im Finanzplanungsjahr 2018
aufgebraucht sein, sodass - nicht zuletzt auch wegen anstehender Befahrungen
der Kanäle zur Dichtigkeitsprüfung - eine Erhöhung der Abwassergebühr in
künftigen Jahren absehbar erscheint.
Die Restkosten für die Berechnung der
Globalkalkulation/Beiträge und der Erstellung der Entwässerungsbeitragssatzung
(EWS) sowie der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für die
KLA Dietenhofen (BGS-EWS) durch das externe Büro Dr. Schulte/Röder
Kommunalberatung, Würzburg sind mit rund 20.500 € im Verwaltungshaushalt 2017
veranschlagt. Die Ausgaben sind in der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen.
Würden die geplanten Ausgaben getätigt, so
ist davon auszugehen, dass ab dem Finanzplanungsjahr 2018 die Sonderrücklage
der Abwasserbeseitigung zum Ausgleich von Kostenunterdeckungen aufgebraucht
ist. Bürgermeister Erdel kündigt an, die Situation mit der Kommunalberatung
Schulte/Röder abzuklären und diese auf die anstehenden Mehrausgaben - im
Hinblick auf eine womöglich daraus resultierende Änderung der Abwassergebühr –
hinzuweisen.
Die Einnahmen aus der Anlieferung auf der
Bauschuttdeponie wird aufgrund des Vorjahresergebnisses auf 75.000 € gesenkt.
Für Beprobungen des Bauschuttes werden unter der Gliederungsziffer 6369 3.000 €
und für die Beprobungen des Kompostes bei der Grünkompostanlage, unter
Gliederungsziffer 6369, 1.000 € eingestellt. Es wird besprochen, dass in den
Bereichen Grünabfall- und Bauschuttanlieferung, sowie der Märkte auch eine
Neubetrachtung bzw. Überprüfung der Gebührenhöhe, für die Haushaltsplanung der
nachfolgenden Jahre erfolgen solle.
Die Sanierung des Friedhofpavillons findet
unter der Gliederungsziffer 5166 beim „Bestattungswesen“ mit 4.000 €
Berücksichtigung.
Einzelplan
8 „Wirtschaftl. Unternehmen Grund- und Sondervermögen“ – Der Ansatz für
die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe wird bei der „Elektrizitätsversorgung“
auf 169.000 € gesenkt. Ebenso erfolgte eine Senkung des Einnahmeansatzes aus
dem Holzverkauf auf 25.000 € aufgrund des Vorjahresergebnisses. Beim „Bebauten
Grundbesitz“ ist auf der
Einnahmeseite eine Innere Verrechnung für die Nutzung von Räumlichkeiten im
„Alten Feuerwehrhaus“ durch die „Flüchtlingshilfe“, mit der Haushaltsstelle
0.4700.6790 berücksichtigt.
Einzelplan
9 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ – Der EINZELPLAN
9 im Verwaltungshaushalt stellt sich in den Einnahmen und Ausgaben wie
folgt dar:
EINNAHMEN:
Bezeichnung |
Ansatz 2016 |
Soll 2016 |
Ist 2016 |
Ansatz 2017 |
Soll 2017 |
Grundsteuer A |
73.500 € |
73.494,10 € |
73.493,01 € |
71.000,00 € |
70.267,35 € |
Grundsteuer B |
619.000 € |
632.068,48 € |
631.213,38 € |
631.000,00 € |
637.752,64 € |
Gewerbesteuer |
4.000.000 € |
4.222.138,75 € |
4.203.130,75 € |
4.200.000,00 € |
4.244.074,69
€ |
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer |
2.600.000 € |
2.695.142,00 € |
2.695.142,00 € |
2.797.500,00 € |
762.337,00 € |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
390.000 € |
385.370,00 € |
385.370,00 € |
480.000,00 € |
126.601,00 € |
Hundesteuer |
11.500 € |
13.059,00 € |
13.059,00 € |
13.500,00 € |
13.693,00 € |
Schlüsselzuweisungen |
0 € |
0 € |
0 € |
0 € |
0 € |
Allg. Zuweisungen vom Land Art. 7 FAG |
94.021 € |
94.021,00 € |
94.021,00 € |
94.021,00 € |
99.513,75 € |
Pauschale Finanzzu-weisungen Art. 11 FAG |
0 € |
0 € |
0 € |
0 € |
0 € |
Einkommenssteuer-ersatzleistungen v. Land |
205.000 € |
217.142,00 € |
217.142,00 € |
205.000,00 € |
47.830,00 € |
Überlassung Grund-erwerbssteuer |
40.000 € |
82.964,70 € |
82.964,70 € |
40.000,00 € |
16.409,56 € |
Vd. allg. Zuweisungen vom Land Art 7 a FAG |
0 € |
0 € |
0 € |
0 € |
0 € |
SUMME |
8.031.850 € |
8.415.400,03
€ |
8.395.535,84
€ |
8.532.021,00
€ |
6.018.478,99
€ |
AUSGABEN:
Bezeichnung |
Ansatz 2016 |
Soll 2016 |
Ist 2016 |
Ansatz 2017 |
Soll 2017 |
Gewerbesteuerumlage |
920.000 € |
1.067.334,00 € |
1.067.334,00 € |
966.000 € |
211.020,00 € |
Solidarumlage |
0 € |
0 € |
0 € |
0 € |
0 € |
Kreisumlage |
3.044.751 € |
3.044.750,84 € |
3.044.750,84 € |
3.665.270 € |
3.665.269,92 € |
SUMME |
3.974.197 € |
4.112.084,84 € |
4.112.084,84 € |
4.6321.270 € |
3.876.289,92 € |
Seit dem Haushaltsjahr 2017 ist zudem bei
den Geldinstituten ein Verwahrentgelt für Geldbestände über 100.000 € zu
entrichten, wobei für den Markt Dietenhofen ein Freibetrag von insgesamt
850.000 € eingeräumt wurde.
Dies führt im Haushaltsjahr 2017 zu Ansätzen
von insgesamt 12.200 €, verteilt auf die Gliederungsziffern 8060 und 8070.
Der Markt Dietenhofen ist seit dem
Haushaltsjahr 2015 schuldenfrei, was auch für das Haushaltsjahr 2017 gelten
wird. In den Finanzplanungsjahren werden allerdings noch weitere Deckungsmittel
benötigt. Hier wird nochmals auf
Art. 62 Gemeindeordnung (GO) - Grundsätze der Einnahmebeschaffung
(1) Die Gemeinde erhebt Abgaben nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Sie hat die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen
1. |
soweit vertretbar und geboten aus besonderen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen, |
2. |
im übrigen aus Steuern |
zu beschaffen, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen.
(3) Die Gemeinde darf Kredite nur aufnehmen, wenn eine andere Finanzierung nicht
möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre.
hingewiesen.
Durch Änderung in der Rechtsprechung im Hinblick auf die Notwendigkeit bzw. der rechtlichen Verzichtsmöglichkeiten auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, weißt Bürgermeister Erdel noch einmal eindringlich auf die gesetzlich normierte Reihenfolge der Einnahmebeschaffung der Kommunen hin. Er verdeutlicht, dass Kreditaufnahmen seitens der Rechtsaufsichtsbehörde nur unter dem Vorbehalt genehmigt würden, dass die Marktgemeinde ihre Einnahmemöglichkeiten voll ausschöpft.
Aufgrund der Anhebung des Referenzhebesatzes
der Gewerbesteuer auf 310 %, sowie der Haushaltssituation des Marktes
Dietenhofen im Hinblick auf die anstehenden Investitionen in den
Finanzplanungsjahren, wird man sich laut Erdel in weiteren Sitzungen mit einer Neubetrachtung
des Hebesatzes für die Gewerbesteuer und der gemeindlichen Gebühren, auseinandersetzen
müssen.
Beschlussvorschlag:
Der Haushaltsplan
– Verwaltungshaushalt wird dem Gemeinderat entsprechend der heutigen
Entwurfsfassung zur Beschlussfassung empfohlen.