Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Vorberatung des Verwaltungshaushaltes

 

Die Kämmerei hat im Vorfeld der Haushaltsplanerstellung von den verschiedenen gemeindlichen Einrichtungen den Mittelbedarf abgefragt. Die beantragten Haushaltsmittel der verschiedenen „Maßnahmen-Listen“ wurden in den vorliegenden Entwurf (Verwaltungshaushalt) für das Haushaltsjahr 2017 und der Folgejahre eingeplant. Eventuelle Änderungen wurden bereits im Vorfeld mit Bürgermeister Erdel besprochen.

 

Erster Bürgermeister Erdel und Kämmerer Wäger erläutern den Entwurf des Haushaltsplanes 2017.

 

Der Haushalt hat im Verwaltungshaushalt voraussichtlich folgenden Umfang (in Euro):

 

 

2015:

Rechnungsergebnis

14.251.827,71 €

2016:

Ansatz Vorjahr

13.550.831,00 €

2017:

Ansatz

14.443.404,00 €

2018:

Finanzplanungsjahr 1

14.351.584,00 €

2019

Finanzplanungsjahr 2

14.427.318,00 €

2020

Finanzplanungsjahr 3

14.419.618,00 €

 

 

VERWALTUNGSHAUSHALT:

 

Nach den Ansatzermittlungen im vorgelegten Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2017 und für die künftigen Finanzplanungsjahre ist eine Zuführung in den Vermögenshaushalt in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 in ausreichender Höhe möglich. Die Zuführungen müssen grundsätzlich jährlich so hoch sein, dass damit die ordentliche Tilgung der Kredite gem. § 22 Abs. 1 KommHV gedeckt werden können und insgesamt mindestens so hoch wie die aus speziellen Entgelten gedeckte Abschreibung.

 

 

2017

2018

2019

2020

Pflicht- + Sollzuführung § 22 Abs. 1 Satz 2, 3 KommHV
(… mind. so hoch, dass damit die ordentl. Tilgung gedeckt werden kann …)

                      -  

                      -  

                      -  

                      -  

Mindestzuführung § 22 Abs. 1 Satz 3 KommHV
(... insg. mind. so hoch wie die aus speziellen Entgelten gedeckte Abschreibung …)

       240.000,00 €

       240.000,00 €

       240.000,00 €

       240.000,00 €

Zur Verfügung stehender Überschuss im VwHH

       377.136,00 €

721.962,00 €

591.348,00 €

     469.405,00 €

 

Die Einnahmen im Verwaltungshaushalt 2017 werden wie in den Vorjahren durch die Ansätze im Einzelplan 9 Unterabschnitt 9000 geprägt. Die Ansätze wurden wie folgt veranschlagt:

·        Gewerbesteuer: 4.200.000 €

·        Grundsteuer A/B: 702.000 €

·        Gemeindeanteil an der Einkommensteuer: 2.797.500,00 € und

·        Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer: 480.000 €

 

Wie in den Vorjahren erhält der Markt Dietenhofen keine Schlüsselzuweisungen (0.9000.0410).

 

Die Kreisumlage*) (0.9000.8321) wird mit 3.665.270 € (Vorjahr 2016: 3.054.197 €) veranschlagt.

 

 

 
*) Die Kreisumlage berechnet sich wie folgt:

Die Kreisumlage wird in Von-Hundert-Sätzen der Umlagegrundlagen bemessen. Umlagegrundlagen sind die geltenden Steuerkraftzahlen sowie 80 v. H. der Schlüsselzuweisungen des vorangegangenen Haushaltsjahres. Es werden die Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer, Gde.-Anteil an der Einkommenssteuer und der Gde.-Anteil an der Umsatzsteuer des Jahres 2015 addiert. Dies ergibt die Steuerkraftmesszahl. Zur Steuerkraftmesszahl wird noch 80 v. H. der Schlüsselzuweisungen aus 2016 addiert, was zur Umlagekraft 2017 führt. Die Umlagekraft wird dann mit dem Umlagesatz der Kreisumlage (Haushaltsjahr 2017 = 48,35 %) multipliziert und ergibt die Kreisumlage.

In den Einzelplänen 0 – 9 wurden die Ansätze des Verwaltungshaushalts des Vorjahres fortgeschrieben bzw. an das IST des Vorjahres - wenn notwendig- angepasst.

 

Für Personalkosten werden insgesamt 3.787.200 € im Haushaltsjahr 2017 eingeplant. In den Jahren 2017, 2018 und 2019 belaufen sich die Personalkosten auf 3.900.930 €, 4.019.014 € und 4.129.957 €. Im Vergleich betrugen die Personalkosten in den Vorjahren (Ansatz 2016) insgesamt 3.516.650 €, 3.020.927,92 € (Rechnungsergebnis 2015), 2.761.009,06 € (2014) und 2.510.832,20 € (2013). Zu Buche schlagen hier nicht nur die jährlichen Steigerungen der Löhne bzw. Lohnnebenkosten. Grund hierfür sind auch Personalmehrungen bzw. Veränderungen in den verschiedenen Bereichen (Kindertagesstätten, Rathaus, etc.).

 

Im Einzelplan 0 „Allgemeine Verwaltung“ erhöhen sich die Ausgaben für die Kommunale Allianz „Kernfranken“ auf 15.000 €. Die Betreuung der Finanzverwaltung durch die Kommunalberatung Rödl und Partner, aufgrund der Änderung des § 2b des Umsatzsteuergesetzes, werden bei der Gruppierungsziffer 6554 berücksichtigt. Für den Unterhalt der Heizung im Rathaus werden 8.000 € eingestellt. Weiter werden Mittel für die Durchführung eines Organisationsgutachtens in der Allgemeinen Verwaltung bereitgestellt.

 

Im Einzelplan 1 „Brandschutz/Feuerwehr“ wurden die einzelnen Feuerwehren hinsichtlich des Mittelbedarfs befragt. Für die Feuerwehren der Gemeinde Dietenhofen ist weiterhin eine Gesamtsumme von rd. 35.000 € eingeplant. Die Mittel werden aufgeteilt und bei folgenden Gruppierungsziffern zur Verfügung gestellt: 5200, 5223, 5500, 5600, 5620, 6300, 6325, 6500, 6510. Für den Bereich „Hochwasserschutz“ werden für das Gewässerentwicklungs-kosnzept 84.100 € unter Gliederungsziffer 6556 bereitgestellt. Die Förderung für Selbiges mit einer Höhe von 63.000 € findet unter Gliederungsziffer 1710 Berücksichtigung.

 

Einzelplan 2 „Schule“. Die Ansätze der Verwaltungsumlage wurden angepasst und entsprechen denen des Haushaltsplanentwurfs für den Schulverband der Jahre 2017 – 2020:

 

 


                          Umlage

                          je Schüler

Haushalts-

Stelle

2017

2018

2019

2020

0.2110.7130/ 200 Schüler

1.500,00 €

1.600,00 €

1.600,00 €

1.600,00 €

0.2130.7130/  93 Schüler

1.500,00 €

1.600,00 €

1.600,00 €

1.600,00 €

 

Im Einzelplan 3 „Wissenschaft, Forschung und Kulturpflege“ werden für die Renovierung der Schlossfenster 10.000 € für das Planungsjahr 2018 eingestellt. Für die „Bücherei“ werden für Medienbeschaffung künftig 10.000 € zur Verfügung gestellt. Davon sind 1.500 € anteilig für Beschaffungen der Schulbibliothek eingeplant.

 

Einzelplan 4 „Soziale Sicherung“ – Die Förderung und Aufwendungen der „Nachbarschaftshilfe“ spiegeln sich in der Gliederung 4310 wieder. Für den Unterhalt der Spiel- und Bolzplätze sind, wie in den Vorjahren, weiterhin 10.000 € eingeplant. Bei den Kindertageseinrichtungen Kunterbunt und Schabernack sind Zuschüsse für die sog. „Sprach-Kita“ aus Bundesmitteln in Höhe von 18.000 € und 25.000 € integriert.

Für die Krippe in der KiTa Schabernack war im ausgegebenen Entwurf für die Reinigung der Räume 50.000 € unter Gliederungsziffer 5433 vorgesehen. Für die endgültige Haushalsplanvorlage wird der Ansatz noch entsprechend der zuletzt durch den Marktgemeinderat am 11.07.2017 beschlossenen Auftragsvergabe abgeändert werden. Aufgrund der Fertigstellung der Baumaßnahmen an der Krippe entfallen die Kosten für die Anmietung von Räumen.

Als Kooperationspartner mit der Regierung von Mittelfranken stellt der Markt Dietenhofen zudem unter der Gliederung 4644 die Finanzierung für den Offenen Ganztag der Grundschule bereit. Hierfür erhält der Markt Dietenhofen eine Zuweisung in Höhe von 136.600 €.

 

Im Einzelplan 5 „Gesundheit, Sport, Erholung“ wurden die Ansätze weitestgehend fortgeschrieben. Grundsätzlich soll für die Ballsporthalle und die Schulturnhalle mit Mehrzwecksaal die Umsatzsteuer verrechnet werden. Seit dem Haushaltsjahr 2016 erfolgten nach Absprache mit dem BKPV sämtliche Buchungen für die Ballsporthalle und die Schulturnhalle netto. Die Ballsporthalle wurde zudem als Betrieb gewerblicher Art (BgA) anerkannt. Aufgrund der künftig geplanten Investitionen in der Ballsporthalle (Sanierung der Elektro- und Sanitäranlagen, sowie der Lüftung und Heizung) ist die Neubetrachtung und Überprüfung der Benutzungsgebühren im Gange. Bei der Mehrzweckhalle werden im Verglich zum Vorjahr die Ausgaben für den Gebäudeunterhalt von 20.000 € auf 10.000 € und die Ausgaben für den Unterhalt der Sportanlagen  von 10.000 € auf 5.000 € gesenkt. Aufgrund einer deutlichen Rückerstattung für das Verbrauchsjahr 2016 erfolgt auch für die Heizkosten im Jahr 2017 eine Senkung auf 11.100 €. Bei den Ausgaben für die Bewirtschaftung des Grundstückes und der Halle ist allerdings eine deutliche Steigerung von 15.000 € auf 25.000 € zu verzeichnen, was vor allem auf die Kosten der Reinigung zurückzuführen ist.

Auch das Hallenbad wird künftig weiter als Betrieb gewerblicher Art (BgA) geführt. Hier erfolgte aufgrund der Vorjahresergebnisse eine Anhebung bei den Ausgaben für die Bewirtschaftung (5400) auf 27.000 € und beim Unterhalt der betriebstechnischen Anlagen (5040) auf 12.000 €.

 

 

Im Einzelplan 6 „Bau-, Wohnungswesen, Verkehr“ wurden Einnahmen für Straßenunterhaltungszuschüsse (0.6300.1715), wie im Vorjahr, in Höhe von 130.400 € veranschlagt. Die weiteren Ansätze werden entsprechend der bereits vorgelegten Aufstellung des Bauhofes fortgeschrieben. Der Bauhof selbst wird im Jahr 2017 wieder mit 120.000 € budgetiert. Das Haushaltsjahr 2016 muss noch abgeglichen werden. Insgesamt umfasst das Budget folgende Gruppierungsziffern 5200, 5223, 5320, 5500, 5600, 5620, 6320, 6325, 6500, 6510, 6520 des Bauhofes (6495) sowie des Winterdienstes (6752) 5200, 5223, 5500 und 6320. Für einen Leiharbeiter vom Maschinenring erfolgt eine  Veranschlagung von 20.000 € unter der Gliederungsziffer 6300.

 

Einzelplan 7 „Öffentl. Einrichtungen, Wirtschaftsförderung“ - Die Abwassergebühr beträgt nach der aktuellen Gebührenkalkulation für den Erhebungszeitraum 2017 – 2020 3,00 €/m³. Aufgrund der Sollstellung der Abschläge für das Jahr 2017, sowie der Endabrechnung des Jahres 2016, wird der Ansatz für die Einnahmen aus der Abwassergebühr auf 851.000 € gesenkt. Für das Haushaltsjahr 2017 und die Finanzplanungsjahre scheinen aufgrund von Unterdeckungen Defizite zu entstehen, sollten alle Ausgaben wie veranschlagt getätigt werden. Die zum Ausgleich von Unterdeckungen geschaffene Sonderrücklage würde nach derzeitiger Planung im Finanzplanungsjahr 2018 aufgebraucht sein, sodass - nicht zuletzt auch wegen anstehender Befahrungen der Kanäle zur Dichtigkeitsprüfung - eine Erhöhung der Abwassergebühr in künftigen Jahren absehbar erscheint.

Die Restkosten für die Berechnung der Globalkalkulation/Beiträge und der Erstellung der Entwässerungsbeitragssatzung (EWS) sowie der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für die KLA Dietenhofen (BGS-EWS) durch das externe Büro Dr. Schulte/Röder Kommunalberatung, Würzburg sind mit rund 20.500 € im Verwaltungshaushalt 2017 veranschlagt. Die Ausgaben sind in der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen.

 

Würden die geplanten Ausgaben getätigt, so ist davon auszugehen, dass ab dem Finanzplanungsjahr 2018 die Sonderrücklage der Abwasserbeseitigung zum Ausgleich von Kostenunterdeckungen aufgebraucht ist. Bürgermeister Erdel kündigt an, die Situation mit der Kommunalberatung Schulte/Röder abzuklären und diese auf die anstehenden Mehrausgaben - im Hinblick auf eine womöglich daraus resultierende Änderung der Abwassergebühr – hinzuweisen.

 

Die Einnahmen aus der Anlieferung auf der Bauschuttdeponie wird aufgrund des Vorjahresergebnisses auf 75.000 € gesenkt. Für Beprobungen des Bauschuttes werden unter der Gliederungsziffer 6369 3.000 € und für die Beprobungen des Kompostes bei der Grünkompostanlage, unter Gliederungsziffer 6369, 1.000 € eingestellt. Es wird besprochen, dass in den Bereichen Grünabfall- und Bauschuttanlieferung, sowie der Märkte auch eine Neubetrachtung bzw. Überprüfung der Gebührenhöhe, für die Haushaltsplanung der nachfolgenden Jahre erfolgen solle.

 

Die Sanierung des Friedhofpavillons findet unter der Gliederungsziffer 5166 beim „Bestattungswesen“ mit 4.000 € Berücksichtigung.

 

Einzelplan 8 „Wirtschaftl. Unternehmen Grund- und Sondervermögen“ – Der Ansatz für die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe wird bei der „Elektrizitätsversorgung“ auf 169.000 € gesenkt. Ebenso erfolgte eine Senkung des Einnahmeansatzes aus dem Holzverkauf auf 25.000 € aufgrund des Vorjahresergebnisses. Beim „Bebauten Grundbesitz“ ist auf der Einnahmeseite eine Innere Verrechnung für die Nutzung von Räumlichkeiten im „Alten Feuerwehrhaus“ durch die „Flüchtlingshilfe“, mit der Haushaltsstelle 0.4700.6790 berücksichtigt.

 

Einzelplan 9 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ – Der EINZELPLAN 9 im Verwaltungshaushalt stellt sich in den Einnahmen und Ausgaben wie folgt dar:

 

EINNAHMEN:

Bezeichnung

Ansatz 2016

Soll 2016

Ist 2016

Ansatz 2017

Soll 2017

Grundsteuer A

73.500 €

73.494,10 €

73.493,01 €

71.000,00 €

70.267,35 €

Grundsteuer B

619.000 €

632.068,48 €

631.213,38 €

631.000,00 €

637.752,64 €

Gewerbesteuer

4.000.000 €

4.222.138,75 €

4.203.130,75 €

4.200.000,00 €

4.244.074,69 €

Gemeindeanteil an der

Einkommenssteuer

2.600.000 €

2.695.142,00 €

2.695.142,00 €

2.797.500,00 €

762.337,00 €

Gemeindeanteil an der

Umsatzsteuer

390.000 €

385.370,00 €

385.370,00 €

480.000,00 €

126.601,00 €

Hundesteuer

11.500 €

13.059,00 €

13.059,00 €

13.500,00 €

13.693,00 €

Schlüsselzuweisungen

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

Allg. Zuweisungen vom Land Art. 7 FAG

94.021 €

94.021,00 €

94.021,00 €

94.021,00 €

99.513,75 €

Pauschale Finanzzu-weisungen Art. 11 FAG

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

Einkommenssteuer-ersatzleistungen v. Land

205.000 €

217.142,00 €

217.142,00 €

205.000,00 €

47.830,00 €

Überlassung Grund-erwerbssteuer

40.000 €

82.964,70 €

82.964,70 €

40.000,00 €

16.409,56 €

Vd. allg. Zuweisungen vom Land Art 7 a FAG

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

SUMME

8.031.850 €

8.415.400,03 €

8.395.535,84 €

8.532.021,00 €

6.018.478,99 €

 

AUSGABEN:

Bezeichnung

Ansatz 2016

Soll 2016

Ist 2016

Ansatz 2017

Soll 2017

Gewerbesteuerumlage

920.000 €

1.067.334,00 €

1.067.334,00 €

966.000 €

211.020,00 €

Solidarumlage

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

Kreisumlage

3.044.751 €

3.044.750,84 €

3.044.750,84 €

3.665.270 €

3.665.269,92 €

SUMME

3.974.197 €

4.112.084,84 €

4.112.084,84 €

4.6321.270 €

3.876.289,92 €

 

Seit dem Haushaltsjahr 2017 ist zudem bei den Geldinstituten ein Verwahrentgelt für Geldbestände über 100.000 € zu entrichten, wobei für den Markt Dietenhofen ein Freibetrag von insgesamt 850.000 € eingeräumt wurde.

Dies führt im Haushaltsjahr 2017 zu Ansätzen von insgesamt 12.200 €, verteilt auf die Gliederungsziffern 8060 und 8070.

 

 

Der Markt Dietenhofen ist seit dem Haushaltsjahr 2015 schuldenfrei, was auch für das Haushaltsjahr 2017 gelten wird. In den Finanzplanungsjahren werden allerdings noch weitere Deckungsmittel benötigt. Hier wird nochmals auf

 

Art. 62 Gemeindeordnung (GO) - Grundsätze der Einnahmebeschaffung

(1) Die Gemeinde erhebt Abgaben nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Sie hat die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen

1.

soweit vertretbar und geboten aus besonderen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen,

2.

im übrigen aus Steuern

      zu beschaffen, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen.

(3) Die Gemeinde darf Kredite nur aufnehmen, wenn eine andere Finanzierung nicht     

      möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre.

 

hingewiesen.

 

Durch Änderung in der Rechtsprechung im Hinblick auf die Notwendigkeit bzw. der rechtlichen Verzichtsmöglichkeiten auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, weißt Bürgermeister Erdel noch einmal eindringlich auf die gesetzlich normierte Reihenfolge der Einnahmebeschaffung der Kommunen hin. Er verdeutlicht, dass Kreditaufnahmen seitens der Rechtsaufsichtsbehörde nur unter dem Vorbehalt genehmigt würden, dass die Marktgemeinde ihre Einnahmemöglichkeiten voll ausschöpft.

 

Aufgrund der Anhebung des Referenzhebesatzes der Gewerbesteuer auf 310 %, sowie der Haushaltssituation des Marktes Dietenhofen im Hinblick auf die anstehenden Investitionen in den Finanzplanungsjahren, wird man sich laut Erdel in weiteren Sitzungen mit einer Neubetrachtung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer und der gemeindlichen Gebühren, auseinandersetzen müssen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Haushaltsplan – Verwaltungshaushalt wird dem Gemeinderat entsprechend der heutigen Entwurfsfassung zur Beschlussfassung empfohlen.