Sitzung: 24.07.2017 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Frau Christina
und der Herr Nikolay haben einen Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauuses
mit Garage / Carport auf dem Grundstück FlNr. 700/61 der Gemarkung Dietenhofen
eingereicht.
Das
Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17a “An der
Rüderner Straße“. Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes sind
folgende Befreiungen erforderlich:
- Lage der
Garage
- Dachneigung
der Garage (festgesetzt: 0 – 10 Grad; geplant: 45 Grad)
- Kniestockhöhe
des Hauptgebäude (festgesetzt: 30 cm; geplant 75 cm)
Beschlussvorschlag:
Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zu dem Bauvorhaben von Frau Christina und Herrn Nikolay Stellwag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage / Carport, FlNr. 700/61 der Gemarkung Dietenhofen.
Desweiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 17a “An der Rüderner Straße“ i. S. d. § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich
· Lage der Garage
· Dachneigung der Garage
· Kniestockhöhe