Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Frau Christina und der Herr Nikolay haben einen Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauuses mit Garage / Carport auf dem Grundstück FlNr. 700/61 der Gemarkung Dietenhofen eingereicht.

 

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17a “An der Rüderner Straße“. Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes sind folgende Befreiungen erforderlich:

  • Lage der Garage
  • Dachneigung der Garage (festgesetzt: 0 – 10 Grad; geplant: 45 Grad)
  • Kniestockhöhe des Hauptgebäude (festgesetzt: 30 cm; geplant 75 cm)

Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zu dem Bauvorhaben von Frau Christina und Herrn Nikolay Stellwag   zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage / Carport, FlNr. 700/61 der Gemarkung Dietenhofen.

 

Desweiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 17a “An der Rüderner Straße“ i. S. d. § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich

·         Lage der Garage

·         Dachneigung der Garage

·         Kniestockhöhe