Frau Stefania Caramia hat eine Bauanfrage bezüglich mehrerer Werbeanlagen auf dem Flurstück 833/2 eingereicht.

 

Die Webetafel Nr. 1 soll auf öffentlichem Grund errichtet werden.

 

Das Baugrundstück liegt innerhalb in Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein.


Beschlussvorschlag: