Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Herr Benjamin Zettel hat einen Bauantrag zum Anbau an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstücken Fl.-Nr. 19 Gemarkung Dietenhofen, eingereicht.

 

 

Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb in Zusammenhang bebauter Ortsteile und daher ist die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 34 BauGB zum Bauvorhaben des Herrn Benjamin Zettel zum Anbau an das bestehende Wohnhaus dem Grundstücken Fl.-Nr. 19 Gemarkung Dietenhofen.