Sitzung: 24.07.2017 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Herr Benjamin Zettel hat
einen Bauantrag zum Anbau an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstücken
Fl.-Nr. 19 Gemarkung Dietenhofen, eingereicht.
Das Bauvorhaben befindet sich
innerhalb in Zusammenhang bebauter Ortsteile und daher ist die
bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es fügt sich
nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten
Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die Erschließung ist
gesichert.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 34 BauGB zum Bauvorhaben des Herrn Benjamin Zettel zum Anbau an das bestehende Wohnhaus dem Grundstücken Fl.-Nr. 19 Gemarkung Dietenhofen.