Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Die Mitglieder des Ortsentwicklungs- und Bauausschusses lehnen den geplanten Standort auf öffentlicher Fläche ab. Sie empfehlen, die Werbeanlage direkt vor der Treppenanlage auf Privatgrund zu errichten.


Beschluss:

Falls ein Bauantrag gestellt wird, stellt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zu einem möglichen Bauantrag  der Frau Stefania Caramia zur Errichtung der Werbeanlage  auf dem Flurstück Nr. 833/2, Gemarkung Dietenhofen, in Aussicht, falls die Werbeanlage direkt auf dem Privatgrundstück vor der Treppenanlage errichtet wird.