Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1

Die Firma Standortfabrik hat einen Bauantrag zur Anbringung einer unbeleuchteten Plakatanschlagtafel auf dem Grundstück FlNr. 47/8 Gemarkung Dietenhofen eingereicht.

 

Das Baugrundstück liegt innerhalb in Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Das Vorhaben liegt in einem Gebiet nach § 142 BauGB (Städtebauliche Sanierungsmaßnahme).

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschluss:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben der Firma Standortfabrik zur Anbringung einer unbeleuchteten Plakatanschlagtafel auf dem Grundstück FlNr. 47/8 der Gemarkung Dietenhofen.