Sitzung: 14.08.2017 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1
Die Firma Standortfabrik hat einen Bauantrag zur Anbringung einer unbeleuchteten Plakatanschlagtafel auf dem Grundstück FlNr. 47/8 Gemarkung Dietenhofen eingereicht.
Das Baugrundstück liegt innerhalb in Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Das Vorhaben liegt in einem Gebiet nach § 142 BauGB (Städtebauliche Sanierungsmaßnahme).
Die Erschließung ist gesichert.
Beschluss:
Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben der Firma Standortfabrik zur Anbringung einer unbeleuchteten Plakatanschlagtafel auf dem Grundstück FlNr. 47/8 der Gemarkung Dietenhofen.