Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Frau Dr. Martina und Herr Roland Scharrer haben einen Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 439/11 der Gemarkung Haasgang eingereicht.

 

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 „Adelmannsdorf“. Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes sind folgende Befreiungen erforderlich:

  • Dachneigung (festgesetzt: 24 – 30 Grad; geplant: 38 Grad)
  • Überschreitung der Baugrenze im Norden

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschluss:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zu dem Bauvorhaben von Frau Dr. Martina und Herrn Roland Scharrer zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 439/ der Gemarkung Haasgang.

 

Desweiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 18 „Adelmannsdorf“ i. S. d. § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich

·         Dachneigung

·         Baugrenze