Sitzung: 14.08.2017 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Frau Dr. Martina und Herr Roland Scharrer haben einen Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 439/11 der Gemarkung Haasgang eingereicht.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 „Adelmannsdorf“. Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes sind folgende Befreiungen erforderlich:
- Dachneigung (festgesetzt: 24 – 30 Grad; geplant: 38 Grad)
- Überschreitung der Baugrenze im Norden
Die Erschließung ist gesichert.
Beschluss:
Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zu dem Bauvorhaben von Frau Dr. Martina und Herrn Roland Scharrer zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 439/ der Gemarkung Haasgang.
Desweiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 18 „Adelmannsdorf“ i. S. d. § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich
· Dachneigung
· Baugrenze