Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 7

Frau Birgit und Herr Werner Neumaier haben einen Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage und einem Stellplatz auf dem Grundstück FlNr. 848/6 der Gemarkung Dietenhofen eingereicht.

 

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Petersburg“. Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes sind folgende Befreiungen erforderlich:

  • Geschossigkeit (festgesetzt: 2 Vollgeschosse; geplant: 3 Vollgeschosse)
  • Auffüllungen (festgesetzt: maximal 100 cm; geplant: bis zu 160 cm)

 

Die Eigentümer von zwei Nachbargrundstücken haben die Nachbarunterschrift nach Art. 66 BayBO verweigert (siehe anliegende Notiz der Bauwerber).

 

Die Erschließung ist gesichert.

 

Die Mitglieder des Ortsentwicklungs- und Bauausschusses sehen keine Möglichkeit, bei einem Bebauungsplan, der erst seit zwei Jahren rechtskräftig ist und große Freiheiten bei der Gestaltung der Gebäude gibt, weitreichende Befreiungen, wie die Erhöhung der Geschosszahl um 50 %, zu erteilen. Bisher wurden im Geltungsbereich des Bebauungsplans überhaupt noch keine Befreiungen erteilt. Daher soll an der im Bebauungsplan festgesetzten Anzahl der Vollgeschosse festgehalten werden.


Beschluss:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zu dem Bauvorhaben von Frau Birgit und Herrn Werner Neumaier zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Stellplatz auf dem Grundstück FlNr. 848/6 der Gemarkung Dietenhofen.

 

Desweiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Petersburg“ i. S. d. § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich

·         Geschossigkeit

·         Auffüllungen