Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Herr Werner Bartonitz hat  eine Bauanfrage zur Errichtung eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 612/44; Gemarkung Dietenhofen eingereicht.

Bei der Durchführung der Baumaßnahme werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 38 Petersburg notwendig:

·       Überschreitung der Baugrenzen im Norden um 7,5 m

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschluss:

Die Mitglieder des Bauausschusses sehen sich nicht in der Lage, über die Anfrage abschließend beraten zu können. Hierfür wären zumindest eine zusätzliche Baubeschreibung (Kubatur des Gebäudes, Dachform und -Neigung), sowie eine Festlegung der Stellplatzflächen notwendig.