Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0

Haushalt Schulverband 2017

 

Kämmerer Wäger stellt den Haushaltsentwurf vor und geht dabei explizit auf nachfolgende Punkte ein:

 

 

Verwaltungshaushalt

 

 

Der Verwaltungshaushalt hat folgenden Umfang:

 

 

2015:

Rechnungsergebnis

757.007,08 €

2016:

Ansatz

785.460,00 €

2017:

Ansatz

801.120,00 €

2018:

Finanzplanungsjahr 1

797.070,00 €

2019:

Finanzplanungsjahr 2

797.070,00 €

2020:

Finanzplanungsjahr 3

797.070,00 €

 

 

Nach den Ansatzermittlungen für das Haushaltsjahr 2017 und für die künftigen Finanzplanungsjahre 2018, 2019 und 2020 ist jeweils eine Zuführung in den Vermögens-haushalt möglich. Die Zuführungen müssen jährlich wenigstens so hoch sein, um damit die ordentliche Tilgung der Kredite gem. § 22 Abs. 1 KommHV decken zu können. Da keine Kreditaufnahme vorgesehen ist, soll die Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt vor allem der Deckung des Erwerbs von beweglichem Anlagevermögen dienen (VV Nr. 2 zu § 22 KommHV).

 

Nach den derzeitigen Planungen kann der Schulverband den entsprechenden Betrag auch in den Folgejahren 2018 – 2020 in den Vermögenshaushalt zuführen.

 

 

2017

2018

2019

2020

Pflicht- + Sollzuführung § 22 Abs. 1 Satz 2, 3

KommHV (… muss mind. so hoch sein, dass damit die ordentl. Tilgung gedeckt werden

kann; sie soll zur Deckung des Erwerbs beweglichen Anlagevermögens dienen …)

53.900,00 €

6.000,00 €

6.000,00 €

6.000,00 €

Mindestzuführung § 22 Abs. 1 Satz 3

KommHV

(... und insg. mind. so hoch wie die aus

speziellen Entgelten gedeckte Abschreibung …)

-- €

-- €

-- €

-- €

Zur Verfügung stehender Überschuss im VwHH als Zuführung zum Vermögens-haushalt

76.914,00 €

18.514,00 €

30.114,00 €

30.114,00 €

 

Die Einnahmen im Verwaltungshaushalt 2017 werden insbesondere durch die Verwaltungsumlage (0.2110./2130.1720), Zuweisungen für lfd. Zwecke vom Land (0.2110./2130.1710) und die Zuweisung für die gesetzliche Schülerbeförderung (0.2901.1716) geprägt. Im Haushaltsjahr 2017 erfolgt zudem eine Rückerstattung des Marktes Dietenhofen für die, während der Baumaßnahme an der Schulturnhalle angefallenen, Buskosten der Schüler zur Ballsporthalle, in Höhe von insgesamt 32.859,95 €.

 

Im Übrigen wurden die Ansätze des Verwaltungshaushalts des Vorjahres fortgeschrieben bzw. an das IST des Vorjahres –wenn notwendig- angepasst.

 

 

Erläuterungen zu einzelnen Bereichen des Verwaltungshaushalts:

 

 

Die Personalkosten belasten den Verwaltungshaushalt im Jahr 2017 mit 165.406 €, wobei die Deckungsreserve für Personalausgaben darin nicht berücksichtigt ist. Für das Haushaltsjahr 2017 wurden die Personalkosten im Bereich der Grund- und Mittelschule aufgrund von Vakanzen im Gegensatz zu den Vorjahren verringert (2016: 188.030 €). Im Gegenzug erfolgte die Berücksichtigung von Dienstleistungen des Bauhofes des Marktes Dietenhofen mit anteilig verteilten 24.300 € auf den Gliederungsziffern 2110.6721 und 2130.6721, um diese Vakanzen auszugleichen.

 

 

Im Einzelplan 2 „Schule“ wurden bei der Grundschule im Gebäudeunterhalt folgende Maßnahmen eingeplant: Klassenzimmer streichen – 1.000 €, Erhaltung Pausenhof – 1.500 € und Sanierung des Garderobenbereichs (Wände/Bänke) – 9.400 €. Für den Support der EDV stehen, wie im Vorjahr, 1.500 € zur Verfügung.

 

Das Budget der Grundschule, welches von Rektorin Specht verwaltet wird, beträgt für 2017 insg. 18.980 €. Es setzt sich aus dem Sockelbetrag in Höhe von 9.500 €, sowie zzgl. 40 € pro Schüler (237 laut Stand 01.10.2016) zusammen. Weiter sind bei der Haushaltsstelle 0.2110.6300 - Verschiedene Aufwendungen für Verwaltung und Betrieb - die Kosten für das Projekt WIM und anteilig die Summe für den FSJler eingeplant. Zudem befinden sich in diesem Ansatz 2.200 € (anteilig 43,99 % von 5.000 €) für die 50-Jahr-Feierlichkeiten der Schule, sodass sich ein Gesamtansatz von 16.500 € für das Jahr 2017 ergibt.

 

Die Ausgaben für Heizkosten wurden im Haushaltsjahr 2017 aufgrund der bisherigen Sollstellung auf 15.000 € gesenkt. Ob diese Entwicklung auch in den Finanzplanungsjahren bestehen bleiben kann, bleibt abzuwarten.

 

Für die Nutzung der neuen Schulturnhalle bzw. Nutzung des neuen Musiksaals Dietenhofen wurden unter der Gruppierungsziffer 6729 die Mittel entsprechend des Vorjahresergebnisses auf 8.500 € erhöht. Im vorgelegten Haushaltsentwurf wurde weiter Mittel für die Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien (0.2110.5719) vorgesehen.

 

Für den Offenen Ganztag der Grundschule hat der Schulverband eine Beteiligung in Höhe von 36.500 € an die Regierung von Mittelfranken zu erstatten, welche unter der Gruppierung 6710 Berücksichtigung findet.

 

 

Auch im Bereich der Mittelschule wurden entsprechende Maßnahmen des Gebäude-unterhalts eingeplant: Klassenzimmer streichen – 1.000 €, Erhaltung Pausenhof – 1.500 € und Sanierung des Garderobenbereichs (Wände/Bänke) – 5.650 €. Für den Support der EDV stehen, wie im Vorjahr, 2.500 € zur Verfügung.

 

Das Budget der Mittelschule, welches von Rektor Grillenberger-Bomhard verwaltet wird, beträgt für 2017 insg. 15.260 €. Es setzt sich aus dem Sockelbetrag in Höhe von 10.500 €, sowie zzgl. 40 € pro Schüler (119 laut Stand 01.10.2016) zusammen

 

Ebenfalls erfolgte für die Mittelschule die Senkung der Ausgaben für Heizkosten auf 19.000 €, aufgrund der bisherigen Sollstellung. Ob diese Entwicklung auch in den Finanzplanungsjahren bestehen bleiben kann, bleibt abzuwarten.

 

Weiter sind bei der Haushaltsstelle 0.2130.6300 – Verschiedene Aufwendungen für Verwaltung und Betrieb, die anteiligen Kosten für den FSJler eingeplant, sowie weitere 2.800 € (anteilig 56,01 % von 5.000 € für die 50 Jahr-Feierlichkeiten) berücksichtigt.

 

Im Bereich der staatlich geförderten Lernmittel für Mittelschulen wird mit der Jahresrechnung für 2017 ein Haushaltsausgaberest (HAR) gebildet. Der Schulverband ist grds. dazu verpflichtet, die hierfür jährlichen Zuschüsse an die jeweiligen Schulen weiterzureichen. Die Mittelschule wird, wie bereits im Vorjahr, darauf hingewiesen, diese Haushaltsstelle entsprechend zu bewirtschaften.

 

Die Haushaltsmittel für die Nutzung der neuen Schulturnhalle bzw. Nutzung des neuen Musiksaals Dietenhofen wurden ebenfalls entsprechend angepasst. Entsprechende Ausgabeansätze für die offenen Ganztagsklassen wurden außerdem bereitgestellt. Zudem wurde eine Beteiligung in Höhe von 16.500 € an die Regierung von Mittelfranken unter der Gliederungsziffer 6710 berücksichtigt.

 

Für die gesetzliche Schülerbeförderung der Grund- und Mittelschüler wurden wie im Vorjahr 168.000 € eingeplant. Des Weiteren wurden noch mit Ausgaben in Höhe von 14.000 € für die Buskosten der Ganztagsklassen kalkuliert, sodass sich ein Gesamtansatz von 182.000 € für die Schülerbeförderung ergibt.

 

 

Im Einzelplan 9 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ werden bei der Gliederung 9101 „Allgemeine Rücklage“ die Zinsen auf lediglich insgesamt 120,00 € geschätzt. Zinsen für Kredite fallen nicht an, da der Schulverband seit 2014 schuldenfrei ist. Die geplante Deckungsreserve für Personalausgaben wird auf 7.000 € und die allgemeine Deckungsreserve auf 10.000 € festgesetzt.

 

 

 

VERMÖGENSHAUSHALT:

 

Der Stand der Allgemeinen Rücklage betrug zum 31.12.2016 344.587,75 €. Durch die Jahresrechnung 2016 besteht die Möglichkeit, dass sich der Stand der Allgemeinen Rücklage noch verändert. Der Schulverband ist seit dem Haushaltsjahr 2014 schuldenfrei.

 

Der Haushalt hat im Vermögenshaushalt folgenden Umfang:

 

 

2015:

Rechnungsergebnis

344.332,96 €

2016:

Ansatz

109.900,00 €

2017:

Ansatz

162.914,00 €

2018:

Finanzplanungsjahr 1

193.000,00 €

2019:

Finanzplanungsjahr 2

179.000,00 €

2020:

Finanzplanungsjahr 3

136.000,00 €

 

 

Der Vermögenshaushalt im Haushaltsjahr 2017 und in den Finanzplanungsjahren 2018 – 2020 ist grundsätzlich jeweils durch die Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt, sowie durch Entnahmen aus der Allgemeinen Rücklage auszugleichen. Insgesamt stehen voraussichtlich rund 345 T€ aus der Allgemeinen Rücklage zur Verfügung. Ein Sockelbetrag hat in der Allgemeinen Rücklage zu verbleiben (7.203 € = 1% des Durchschnitts der letzten 3 Jahre des VwHH).

 

 

 

Einnahmen sind in folgender Gesamthöhe geplant:

 

 

FPJ 2017

FPJ 2018

FPJ 2019

FPJ 2020

Gesamt

Zuführungsbetrag aus dem VwHH

76.914 €

18.514 €

30.114 €

30.114 €

155.656 €

Kreditaufnahme

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

Zuführungsbetrag aus der Allgemeinen Rücklage

0 €

116.006 €

99.006 €

71.486 €

286.498 €

Investitionsumlage

86.000 €

58.480 €

49.880 €

34.400 €

228.760 €

Summe:

162.914 €

193.000 €

179.000 €

136.000 €

670.914 €

abzgl. Gesamtausgaben VmHH

162.914 €

193.000 €

179.000 €

136.000 €

670.914 €

Fehlbetrag:

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

 

 

 

Erläuterungen zu einzelnen Bereichen des Vermögenshaushalts:

 

 

Einzelplan 2 „Schule“ – Im Bereich der Grundschule wurden folgende Anschaffungen beim beweglichen Anlagevermögen im Haushaltsjahr 2017 eingeplant: Schrank 1.400 €; Tische und Stühle 7.300 €; Regale 2.000 €; 10 PC-Tische 4.600 €; 2 PC-Inseln 7.000 €; Medientechnik im Raum P 111 und in der Bücherei mit je 2.000 €, sowie 6.250 € für Garderobenhaken.

 

Im Hochbaubereich wurde die Erneuerung der Fußböden in zwei Klassenzimmern mit 14.000 € vorgesehen. Die Sanierung der Grundschul-WCs findet mit 45.000 € ebenso Berücksichtigung, wie die Eingangsmatten in Höhe von 3.900 € und die Sanierung der Rampe in Höhe von 7.400 €.

 

In die Finanzplanung wurden bei der Grundschule im Jahr 2018 die hälftigen Kosten für die Neugestaltung des Windfangs/Fahrrad- und Müllplatzes in Höhe von 11.000 € eingestellt. Für das Planungsjahr 2019 wurden hälftige17.500 € für die Sanierung der Übergänge zwischen den Pavillons und anteilige 55.000 € für den Austausch der Beleuchtung berücksichtigt. Abschließend wurden für 2020 die hälftigen Kosten für Arbeiten an der Außenanlage mit 59.000 € eingeplant.

 

 

Für die Mittelschule sind an beweglichem Anlagevermögen folgende Anschaffungen vorgesehen: Tische und Stühle für 2.000 € und 12 Tablets inklusive Koffer und zweier Access-Points in Höhe von 9.500 €. Auch hier sollen die Garderobenhaken ausgewechselt werden – 3.750 €.

 

Im Bereich des Hochbaus sind ebenfalls Eingangsmatten mit 4.300 € und die Erneuerung der Fenster im Raum K1 mit 6.000 € vorgesehen.

 

Im Planungsjahr 2018 wurden die Erneuerung von Fußböden mit 7.000 €, der Einbau eines Aufzuges zur Gewährleistung der Barrierefreiheit in Höhe von 90.000 €, sowie die Sanierung der Flure in Höhe von 56.000 € und die hälftigen Kosten der Neugestaltung des Windfangs mit Erstellung eines Müll- und Fahrradplatzes, in Höhe von 11.000 € eingeplant.

 

 

Für das Planungsjahr 2019 wurden die hälftigen Kosten für die Sanierung der Übergänge der Pavillons mit 17.500 € und weitere anteilige 71.000 € für den Austausch der Beleuchtung vorgesehen. Im Planungsjahr 2020 finden - ebenso wie in der Grundschule -  noch die hälftigen Kosten für Arbeiten an der Außenanlage mit 59.000 € Berücksichtigung.

 

Um diese geplanten Investitionen realisieren zu können, wurden (ausgehend von der gleichen Schülerzahl und dem gleichen Verhältnis der Schüler zwischen der Marktgemeinde Dietenhofen und der Gemeinde Rügland) zur Finanzierung Entnahmen der Rücklage und Investitionsumlagen von den Mitgliedsgemeinden (Verhältnis 2/3 Rücklagenentnahme und 1/3 Umlagen) in die Finanzplanung eingestellt.

 

 

Einzelplan 9 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ – Der Schulverband Dietenhofen ist seit dem Haushaltsjahr 2014 schuldenfrei. Ordentliche Tilgungen sind deshalb nicht notwendig.

 

 

Herr Schulverbandsvorsitzender Erdel und Kämmerer Wäger gehen im Anschluss noch auf den Stellenplan, sowie auf die weiteren Anlagen und Bestandteile des Haushaltes ein.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Schulverbandsversammlung beschließt nachfolgende Haushaltssatzung, sowie den Haushaltsplan 2017 samt Anlagen und Bestandteilen.

 

 

Haushaltssatzung1)

 

des Schulverbandes Dietenhofen

(Landkreis Ansbach)

                                           

für das

 

 

Haushaltsjahr 2017

 

 

Aufgrund des Art. 9 Abs. 9 BaySchFG i.V.m. Art. 40 Abs. 1 KommZG und Art. 63 ff. GO erlässt der Schulverband Dietenhofen folgende

 

Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

 

im Verwaltungshaushalt               in den Einnahmen und Ausgaben mit             801.120,00 EUR

 

und

 

im Vermögenshaushalt                 in den Einnahmen und Ausgaben mit              162.914,00EUR

 

ab.

 

§ 2

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

§ 4

 

(1) Verwaltungsumlage

1.      Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben des Verwaltungshaushalts wird für das Jahr 2017 auf 516.000 EUR festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbands umgelegt.

2.      Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2016 auf 344 festgesetzt.

3.      Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 1.500,00 EUR festgesetzt.

 

 (2) Investitionsumlage

1.      Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushalts wird für das Jahr 2017 auf 86.000,00 EUR festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbands umgelegt.

2.      Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Schülerzahl

nach dem Stand vom 1. Oktober 2016 auf 344 festgesetzt.

3.      Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 250,00 EUR festgesetzt.

 

(3) Die Verwaltungs- und Investitionsumlage wird jeweils zu einem Viertel zum

     15.02.2017/15.05.2017/15.08.2017/15.11.2017 zur Zahlung fällig.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf                                                                             50.000,00 EUR

festgesetzt.

 

§ 6(2)

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft.

 

 

Dietenhofen, den                                    (S.)                              Schulverband Dietenhofen

 

                                                                                              

                                                                                                                                                           

                                                                                                   Erdel, 1. Vorsitzender