Sitzung: 31.08.2017 Schulverbandsversammlung Dietenhofen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0
Haushalt Schulverband 2017
Kämmerer Wäger stellt den Haushaltsentwurf vor und geht dabei explizit auf nachfolgende Punkte ein:
Verwaltungshaushalt
Der Verwaltungshaushalt hat folgenden Umfang:
2015: |
Rechnungsergebnis |
757.007,08 € |
2016: |
Ansatz |
785.460,00 € |
2017: |
Ansatz |
801.120,00 € |
2018: |
Finanzplanungsjahr 1 |
797.070,00 € |
2019: |
Finanzplanungsjahr 2 |
797.070,00 € |
2020: |
Finanzplanungsjahr 3 |
797.070,00 € |
Nach den Ansatzermittlungen für das
Haushaltsjahr 2017 und für die künftigen Finanzplanungsjahre 2018, 2019 und 2020
ist jeweils eine Zuführung in den
Vermögens-haushalt möglich. Die Zuführungen müssen jährlich wenigstens so
hoch sein, um damit die ordentliche Tilgung der Kredite gem. § 22 Abs. 1 KommHV
decken zu können. Da keine Kreditaufnahme vorgesehen ist, soll die Zuführung
aus dem Verwaltungshaushalt vor allem der Deckung des Erwerbs von beweglichem
Anlagevermögen dienen (VV Nr. 2 zu § 22 KommHV).
Nach den derzeitigen Planungen kann der
Schulverband den entsprechenden Betrag auch in den Folgejahren 2018 – 2020 in
den Vermögenshaushalt zuführen.
|
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Pflicht- + Sollzuführung § 22 Abs. 1 Satz 2, 3 KommHV
(… muss
mind. so hoch sein, dass damit die ordentl. Tilgung gedeckt werden kann; sie soll zur
Deckung des Erwerbs beweglichen Anlagevermögens dienen …) |
53.900,00 € |
6.000,00 € |
6.000,00 € |
6.000,00 € |
Mindestzuführung § 22 Abs. 1 Satz 3 KommHV (... und insg. mind. so
hoch wie die aus speziellen Entgelten
gedeckte Abschreibung …) |
-- € |
-- € |
-- € |
-- € |
Zur Verfügung stehender
Überschuss im VwHH als Zuführung zum Vermögens-haushalt |
76.914,00 € |
18.514,00 € |
30.114,00 € |
30.114,00 € |
Die Einnahmen im Verwaltungshaushalt 2017
werden insbesondere durch die Verwaltungsumlage (0.2110./2130.1720),
Zuweisungen für lfd. Zwecke vom Land (0.2110./2130.1710) und die Zuweisung für
die gesetzliche Schülerbeförderung (0.2901.1716) geprägt. Im Haushaltsjahr 2017
erfolgt zudem eine Rückerstattung des Marktes Dietenhofen für die, während der
Baumaßnahme an der Schulturnhalle angefallenen, Buskosten der Schüler zur
Ballsporthalle, in Höhe von insgesamt 32.859,95 €.
Im Übrigen wurden die Ansätze des
Verwaltungshaushalts des Vorjahres fortgeschrieben bzw. an das IST des
Vorjahres –wenn notwendig- angepasst.
Erläuterungen
zu einzelnen Bereichen des Verwaltungshaushalts:
Die Personalkosten
belasten den Verwaltungshaushalt im Jahr 2017 mit 165.406 €, wobei die
Deckungsreserve für Personalausgaben darin nicht berücksichtigt ist. Für das
Haushaltsjahr 2017 wurden die Personalkosten im Bereich der Grund- und
Mittelschule aufgrund von Vakanzen im Gegensatz zu den Vorjahren verringert (2016:
188.030 €). Im Gegenzug erfolgte die Berücksichtigung von Dienstleistungen des
Bauhofes des Marktes Dietenhofen mit anteilig verteilten 24.300 € auf den
Gliederungsziffern 2110.6721 und 2130.6721, um diese Vakanzen auszugleichen.
Im
Einzelplan 2 „Schule“ wurden bei der Grundschule
im Gebäudeunterhalt folgende Maßnahmen eingeplant: Klassenzimmer streichen –
1.000 €, Erhaltung Pausenhof – 1.500 € und Sanierung des Garderobenbereichs
(Wände/Bänke) – 9.400 €. Für den Support der EDV stehen, wie im Vorjahr,
1.500 € zur Verfügung.
Das Budget der Grundschule, welches von
Rektorin Specht verwaltet wird, beträgt für 2017 insg. 18.980 €. Es setzt sich aus
dem Sockelbetrag in Höhe von 9.500 €, sowie zzgl. 40 € pro Schüler (237 laut
Stand 01.10.2016) zusammen. Weiter sind bei der Haushaltsstelle 0.2110.6300 - Verschiedene
Aufwendungen für Verwaltung und Betrieb - die Kosten für das Projekt WIM und
anteilig die Summe für den FSJler eingeplant. Zudem befinden sich in diesem
Ansatz 2.200 € (anteilig 43,99 % von 5.000 €) für die 50-Jahr-Feierlichkeiten
der Schule, sodass sich ein Gesamtansatz von 16.500 € für das Jahr 2017 ergibt.
Die Ausgaben für Heizkosten wurden im
Haushaltsjahr 2017 aufgrund der bisherigen Sollstellung auf 15.000 € gesenkt.
Ob diese Entwicklung auch in den Finanzplanungsjahren bestehen bleiben kann,
bleibt abzuwarten.
Für die Nutzung der neuen Schulturnhalle
bzw. Nutzung des neuen Musiksaals Dietenhofen wurden unter der
Gruppierungsziffer 6729 die Mittel entsprechend des Vorjahresergebnisses auf
8.500 € erhöht. Im vorgelegten Haushaltsentwurf wurde weiter Mittel für die
Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien (0.2110.5719) vorgesehen.
Für den Offenen Ganztag der Grundschule hat
der Schulverband eine Beteiligung in Höhe von 36.500 € an die Regierung von
Mittelfranken zu erstatten, welche unter der Gruppierung 6710 Berücksichtigung
findet.
Auch im Bereich der Mittelschule wurden entsprechende Maßnahmen des Gebäude-unterhalts
eingeplant: Klassenzimmer streichen – 1.000 €, Erhaltung Pausenhof – 1.500 € und
Sanierung des Garderobenbereichs (Wände/Bänke) – 5.650 €. Für den Support der
EDV stehen, wie im Vorjahr, 2.500 € zur Verfügung.
Das Budget der Mittelschule, welches von
Rektor Grillenberger-Bomhard verwaltet wird, beträgt für 2017 insg. 15.260 €.
Es setzt sich aus dem Sockelbetrag in Höhe von 10.500 €, sowie zzgl. 40 € pro
Schüler (119 laut Stand 01.10.2016) zusammen
Ebenfalls erfolgte für die Mittelschule die
Senkung der Ausgaben für Heizkosten auf 19.000 €, aufgrund der bisherigen
Sollstellung. Ob diese Entwicklung auch in den Finanzplanungsjahren bestehen
bleiben kann, bleibt abzuwarten.
Weiter sind bei der Haushaltsstelle
0.2130.6300 – Verschiedene Aufwendungen für Verwaltung und Betrieb, die
anteiligen Kosten für den FSJler eingeplant, sowie weitere 2.800 € (anteilig
56,01 % von 5.000 € für die 50 Jahr-Feierlichkeiten) berücksichtigt.
Im Bereich der staatlich geförderten
Lernmittel für Mittelschulen wird mit der Jahresrechnung für 2017 ein
Haushaltsausgaberest (HAR) gebildet. Der Schulverband ist grds. dazu
verpflichtet, die hierfür jährlichen Zuschüsse an die jeweiligen Schulen
weiterzureichen. Die Mittelschule wird, wie bereits im Vorjahr, darauf
hingewiesen, diese Haushaltsstelle entsprechend zu bewirtschaften.
Die Haushaltsmittel für die Nutzung der
neuen Schulturnhalle bzw. Nutzung des neuen Musiksaals Dietenhofen wurden
ebenfalls entsprechend angepasst. Entsprechende Ausgabeansätze für die offenen
Ganztagsklassen wurden außerdem bereitgestellt. Zudem wurde eine Beteiligung in
Höhe von 16.500 € an die Regierung von Mittelfranken unter der
Gliederungsziffer 6710 berücksichtigt.
Für die gesetzliche Schülerbeförderung der
Grund- und Mittelschüler wurden wie im Vorjahr 168.000 € eingeplant. Des
Weiteren wurden noch mit Ausgaben in Höhe von 14.000 € für die Buskosten der
Ganztagsklassen kalkuliert, sodass sich ein Gesamtansatz von 182.000 € für die
Schülerbeförderung ergibt.
Im Einzelplan
9 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ werden bei der Gliederung 9101 „Allgemeine Rücklage“ die Zinsen auf
lediglich insgesamt 120,00 € geschätzt. Zinsen für Kredite fallen nicht an, da
der Schulverband seit 2014 schuldenfrei ist. Die geplante Deckungsreserve für
Personalausgaben wird auf 7.000 € und die allgemeine Deckungsreserve auf 10.000
€ festgesetzt.
VERMÖGENSHAUSHALT:
Der Stand der Allgemeinen Rücklage betrug zum 31.12.2016
344.587,75 €. Durch die Jahresrechnung 2016 besteht die Möglichkeit, dass
sich der Stand der Allgemeinen Rücklage noch verändert. Der Schulverband ist
seit dem Haushaltsjahr 2014 schuldenfrei.
Der Haushalt hat im Vermögenshaushalt folgenden Umfang:
2015: |
Rechnungsergebnis |
344.332,96 € |
2016: |
Ansatz |
109.900,00 € |
2017: |
Ansatz |
162.914,00 € |
2018: |
Finanzplanungsjahr 1 |
193.000,00 € |
2019: |
Finanzplanungsjahr 2 |
179.000,00 € |
2020: |
Finanzplanungsjahr 3 |
136.000,00 € |
Der Vermögenshaushalt im Haushaltsjahr 2017 und in den
Finanzplanungsjahren 2018 – 2020 ist grundsätzlich jeweils durch die Zuführung
aus dem Verwaltungshaushalt, sowie durch Entnahmen aus der Allgemeinen Rücklage
auszugleichen. Insgesamt stehen voraussichtlich rund 345 T€ aus der Allgemeinen
Rücklage zur Verfügung. Ein Sockelbetrag hat in der Allgemeinen Rücklage zu
verbleiben (7.203 € = 1% des Durchschnitts der letzten 3 Jahre des VwHH).
Einnahmen sind in folgender Gesamthöhe geplant:
|
FPJ 2017 |
FPJ 2018 |
FPJ 2019 |
FPJ 2020 |
Gesamt |
Zuführungsbetrag aus dem VwHH |
76.914 € |
18.514 € |
30.114 € |
30.114 € |
155.656 € |
Kreditaufnahme |
0 € |
0 € |
0 € |
0 € |
0 € |
Zuführungsbetrag aus der Allgemeinen Rücklage |
0 € |
116.006 € |
99.006
€ |
71.486
€ |
286.498 € |
Investitionsumlage |
86.000 € |
58.480 € |
49.880 € |
34.400 € |
228.760 € |
Summe: |
162.914 € |
193.000 € |
179.000 € |
136.000 € |
670.914 € |
abzgl. Gesamtausgaben VmHH |
162.914 € |
193.000 € |
179.000 € |
136.000 € |
670.914 € |
Fehlbetrag: |
0 € |
0 € |
0 € |
0 € |
0 € |
Erläuterungen zu
einzelnen Bereichen des Vermögenshaushalts:
Einzelplan 2
„Schule“ – Im Bereich der Grundschule
wurden folgende Anschaffungen beim beweglichen Anlagevermögen im Haushaltsjahr
2017 eingeplant: Schrank 1.400 €; Tische und Stühle 7.300 €; Regale 2.000 €; 10
PC-Tische 4.600 €; 2 PC-Inseln 7.000 €; Medientechnik im Raum P 111 und in der
Bücherei mit je 2.000 €, sowie 6.250 € für Garderobenhaken.
Im Hochbaubereich wurde die Erneuerung der Fußböden in zwei
Klassenzimmern mit 14.000 € vorgesehen. Die Sanierung der Grundschul-WCs findet
mit 45.000 € ebenso Berücksichtigung, wie die Eingangsmatten in Höhe von 3.900
€ und die Sanierung der Rampe in Höhe von 7.400 €.
In die Finanzplanung wurden bei der Grundschule im Jahr 2018 die
hälftigen Kosten für die Neugestaltung des Windfangs/Fahrrad- und Müllplatzes
in Höhe von 11.000 € eingestellt. Für das Planungsjahr 2019 wurden
hälftige17.500 € für die Sanierung der Übergänge zwischen den Pavillons und
anteilige 55.000 € für den Austausch der Beleuchtung berücksichtigt.
Abschließend wurden für 2020 die hälftigen Kosten für Arbeiten an der
Außenanlage mit 59.000 € eingeplant.
Für die Mittelschule sind an
beweglichem Anlagevermögen folgende Anschaffungen vorgesehen: Tische und Stühle
für 2.000 € und 12 Tablets inklusive Koffer und zweier Access-Points in Höhe
von 9.500 €. Auch hier sollen die Garderobenhaken ausgewechselt werden – 3.750
€.
Im Bereich des Hochbaus sind ebenfalls Eingangsmatten mit 4.300 € und die
Erneuerung der Fenster im Raum K1 mit 6.000 € vorgesehen.
Im Planungsjahr 2018 wurden die Erneuerung von Fußböden mit 7.000 €, der
Einbau eines Aufzuges zur Gewährleistung der Barrierefreiheit in Höhe von
90.000 €, sowie die Sanierung der Flure in Höhe von 56.000 € und die hälftigen
Kosten der Neugestaltung des Windfangs mit Erstellung eines Müll- und
Fahrradplatzes, in Höhe von 11.000 € eingeplant.
Für das Planungsjahr 2019 wurden die hälftigen Kosten für die Sanierung
der Übergänge der Pavillons mit 17.500 € und weitere anteilige 71.000 € für den
Austausch der Beleuchtung vorgesehen. Im Planungsjahr 2020 finden - ebenso wie
in der Grundschule - noch die hälftigen
Kosten für Arbeiten an der Außenanlage mit 59.000 € Berücksichtigung.
Um diese geplanten Investitionen realisieren zu können, wurden
(ausgehend von der gleichen Schülerzahl und dem gleichen Verhältnis der Schüler
zwischen der Marktgemeinde Dietenhofen und der Gemeinde Rügland) zur
Finanzierung Entnahmen der Rücklage und Investitionsumlagen von den
Mitgliedsgemeinden (Verhältnis 2/3 Rücklagenentnahme und 1/3 Umlagen) in die
Finanzplanung eingestellt.
Einzelplan 9 „Allgemeine
Finanzwirtschaft“ – Der Schulverband Dietenhofen ist seit dem
Haushaltsjahr 2014 schuldenfrei. Ordentliche Tilgungen sind deshalb nicht
notwendig.
Herr Schulverbandsvorsitzender Erdel und Kämmerer Wäger gehen im Anschluss noch auf den Stellenplan, sowie auf die weiteren Anlagen und Bestandteile des Haushaltes ein.
Beschlussvorschlag:
Die Schulverbandsversammlung beschließt nachfolgende Haushaltssatzung, sowie den Haushaltsplan 2017 samt Anlagen und Bestandteilen.
Haushaltssatzung1)
des Schulverbandes Dietenhofen
(Landkreis Ansbach)
für das
Haushaltsjahr
2017
Aufgrund des Art. 9 Abs. 9 BaySchFG i.V.m. Art. 40 Abs. 1 KommZG und Art. 63 ff. GO erlässt der Schulverband Dietenhofen folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 801.120,00 EUR
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 162.914,00EUR
ab.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
(1) Verwaltungsumlage
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben des Verwaltungshaushalts wird für das Jahr 2017 auf 516.000 EUR festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbands umgelegt.
2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2016 auf 344 festgesetzt.
3.
Die
Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 1.500,00 EUR festgesetzt.
(2) Investitionsumlage
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushalts wird für das Jahr 2017 auf 86.000,00 EUR festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbands umgelegt.
2. Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Schülerzahl
nach dem Stand vom 1. Oktober 2016 auf 344 festgesetzt.
3.
Die
Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 250,00 EUR festgesetzt.
(3) Die Verwaltungs- und Investitionsumlage wird jeweils zu einem Viertel zum
15.02.2017/15.05.2017/15.08.2017/15.11.2017
zur Zahlung fällig.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000,00 EUR
festgesetzt.
§
6(2)
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft.
Dietenhofen, den (S.) Schulverband Dietenhofen
Erdel, 1. Vorsitzender