Beschluss: zur Kenntnis genommen

Für das Gesamtbaugebiet wurde eine Ermittlung des voraussichtlich rückzuhaltenden Oberflächenwasservolumens durchgeführt. In der Addition beider Bauabschnitte ergibt sich ein Volumen von ca. 800 m³, bei Annahme eines 10- jährigen Regenereignisses. Für beide BA ist ein einziges Becken geplant, dadurch kann an der Nordseite der Siedlungsstruktur weitestgehend Wohnbaufläche realisiert werden.

In der nördlichsten Bauzeile könnten dann Geschosswohnungsbauten oder Einzelhäuser entstehen.

 

Die Ableitung des Oberflächenwassers kann dabei nach Westen zum bestehenden Graben und von dort in Richtung Bibert erfolgen.

 

Maßangaben zur Höhenentwicklung und Höhenlage der Gebäude sind falls erforderlich noch festzulegen.

 

Nach Rücksprache mit Hr. Bachmann ist ein Feldlerchenpaar im Planungsgebiet bestätigt. D.h. für die Durchführung der Maßnahme wird ein Ausgleich für den Verlust von einem Feldlerchenrevier erforderlich. Dieser muss nicht im räumlichen Zusammenhang mit dem Baugebiet stehen. Der Ausgleich beträgt mind. 1000 m² und muss von Straßen, Wäldern und Bächen möglichst einen Abstand > 50 m besitzen. Anbieten würde sich lt. Herr Bachmann einen Ackerrandstreifen zwischen zwei Feldern, mit einer Breite von 10 m und einer Länge von 100 m, als Wechselbrache anzulegen und hiermit den notwendigen Ausgleich zu leisten.

 

Mit dem vorgeschlagenen Umfang für den Bauabschnitt 1 würde das Kriterium des § 13b BauGB noch erfüllt.  Es würden ca. 22.144,1 m² Wohnbauflächen festgesetzt. Bei der festgesetzten GRZ von 0,4 ergibt sich hieraus eine überbaute Grundfläche von 8.857,64 m² womit das max. Kriterium von 10.000 m² sicher unterschritten ist.

 

Herr Bierwagen teilt mit, dass die Felder im Bereich des zukünftigen Baugebiets abgeerntet sind und nun die Vermessung durchgeführt werden kann.

Zur Bestimmung der Bodenverhältnisse ist lt. Aussage von Herrn Bierwagen die Erstellung eines Bodengutachtens dringend erforderlich, das Ingenieurbüro holt hierzu mehrere Angebote ein.

Der Landwirt ist davon zu unterrichten, dass die erforderlichen Grundstücksflächen für den BA I nicht mehr bewirtschaftet werden sollen, die notwendigen Flächen sollen abgesteckt werden.

 

Dem Ortsentwicklung- und Bauausschuss wurde ein Satzungsentwurf zur Überarbeitung vorgelegt, das Konzept soll in den nächsten Wochen gemeinsam überarbeitet werden.

Die Festlegung der Höhenlage der Gebäude kann erst nach Vorlage der Vermessungsergebnisse erfolgen, hierzu wurden vom Bauausschuss bereits mehrere Vorschläge gemacht.