Sitzung: 04.09.2017 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Für das
Gesamtbaugebiet wurde eine Ermittlung des voraussichtlich rückzuhaltenden
Oberflächenwasservolumens durchgeführt. In der Addition beider Bauabschnitte
ergibt sich ein Volumen von ca. 800 m³, bei Annahme eines 10- jährigen
Regenereignisses. Für beide BA ist ein einziges Becken geplant, dadurch kann an
der Nordseite der Siedlungsstruktur weitestgehend Wohnbaufläche realisiert
werden.
In der nördlichsten
Bauzeile könnten dann Geschosswohnungsbauten oder Einzelhäuser entstehen.
Die Ableitung des
Oberflächenwassers kann dabei nach Westen zum bestehenden Graben und von dort
in Richtung Bibert erfolgen.
Maßangaben zur
Höhenentwicklung und Höhenlage der Gebäude sind falls erforderlich noch
festzulegen.
Nach Rücksprache
mit Hr. Bachmann ist ein Feldlerchenpaar im Planungsgebiet bestätigt. D.h. für
die Durchführung der Maßnahme wird ein Ausgleich für den Verlust von einem
Feldlerchenrevier erforderlich. Dieser muss nicht im räumlichen Zusammenhang
mit dem Baugebiet stehen. Der Ausgleich beträgt mind. 1000 m² und muss von
Straßen, Wäldern und Bächen möglichst einen Abstand > 50 m besitzen.
Anbieten würde sich lt. Herr Bachmann einen Ackerrandstreifen zwischen zwei
Feldern, mit einer Breite von 10 m und einer Länge von 100 m, als Wechselbrache
anzulegen und hiermit den notwendigen Ausgleich zu leisten.
Mit dem
vorgeschlagenen Umfang für den Bauabschnitt 1 würde das Kriterium des § 13b
BauGB noch erfüllt. Es würden ca. 22.144,1 m² Wohnbauflächen festgesetzt.
Bei der festgesetzten GRZ von 0,4 ergibt sich hieraus eine überbaute
Grundfläche von 8.857,64 m² womit das max. Kriterium von 10.000 m² sicher unterschritten
ist.
Herr Bierwagen
teilt mit, dass die Felder im Bereich des zukünftigen Baugebiets abgeerntet
sind und nun die Vermessung durchgeführt werden kann.
Zur Bestimmung der
Bodenverhältnisse ist lt. Aussage von Herrn Bierwagen die Erstellung eines
Bodengutachtens dringend erforderlich, das Ingenieurbüro holt hierzu mehrere
Angebote ein.
Der Landwirt ist
davon zu unterrichten, dass die erforderlichen Grundstücksflächen für den BA I
nicht mehr bewirtschaftet werden sollen, die notwendigen Flächen sollen
abgesteckt werden.
Dem
Ortsentwicklung- und Bauausschuss wurde ein Satzungsentwurf zur Überarbeitung
vorgelegt, das Konzept soll in den nächsten Wochen gemeinsam überarbeitet
werden.
Die Festlegung der
Höhenlage der Gebäude kann erst nach Vorlage der Vermessungsergebnisse
erfolgen, hierzu wurden vom Bauausschuss bereits mehrere Vorschläge
gemacht.