Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Die Familie Pogue hat zur Sitzung des Ortsentwicklungs- und Bauausschusses am 12.06.2017 (TOP 5.2) eine Bauanfrage zur Errichtung eines Doppelcarports auf dem Grundstück FlNr. 848/2; Gemarkung Dietenhofen eingereicht.

Ein Einvernehmen nach § 36 BauGB wurde in Aussicht gestellt.

 

Nun wird ein Bauantrag vorgelegt.

 

Bei der Durchführung der Baumaßnahme werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 38 Petersburg notwendig:

·         Überschreitung der Baugrenzen im Osten um ca. 2,00 m, 4,00 m Abstand zur Straße im Bebauungsplan vorgesehen.

·         Begrenzung der Aufstellfläche vor der Garage auf einen Meter, 5.00m im Bebauungsplan vorgesehen

·         Errichtung des Carports in zimmermannsmäßiger Holzbauweise, Stahlkonstruktion in filigraner Bauweise im Bebauungsplan vorgesehen.

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zu dem Bauvorhaben von Frau Ramona und Herrn Christian Pogue zur Errichtung eines offenen Doppelcarports auf dem Grundstück Flurnummer 848/2 der Gemarkung Dietenhofen.

 

Desweiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 38 „Petersburg“ i. S. d. § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich

·         Überschreitung der Baugrenzen im Osten

·         Begrenzung der Aufstellfläche vor der Garage

·         Errichtung des Carports in zimmermannsmäßiger Holzbauweise