Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr 1. Bürgermeister berichtet über das Gespräch im staatlichen Bauamt, am 29.08.2017. Grundlage des Gesprächs war die Erneuerung der Ansbacher Straße und das Gewerbegebiet “Neudorfer Höhe II“.

 

Teilnehmer der Besprechung:            Frau Mayer vom LRA- Ansbach, Sachgebiet 63, Tiefbau

Bauoberrat Herr Assum, staatlichen Bauamt Ansbach

Herr Schulthaus, staatliches Bauamt

Herr Strauß, staatliches Bauamt, wegen Krankheit entschuldigt

Herr 1. Bürgermeister Erdel

Herr Neumann, Bauverwaltung

 

Herr Erdel unterrichtet den Ortsentwicklungs- und Bauausschuss, dass mit der Erneuerung der Ansbacher Straße frühestens im Frühjahr 2019 begonnen werden kann.

Das staatliche Bauamt erklärt, dass die Erneuerung der AN 26 über Fördergelder bezuschusst werden soll, dazu wird im August 2018 der Förderantrag mit den notwendigen und für die Förderung erforderlichen Planunterlagen bei der Förderstelle eingereicht. Ein vorzeitiger Baubeginn ist nicht möglich und zudem förderschädlich.

Die Kanalarbeiten sind bis zum Beginn der Straßensanierungsarbeiten bereits abgeschlossen,

somit kann die Ortsdurchfahrt zwischenzeitlich wieder freigegeben werden.

Das staatliche Bauamt wird die Anwohner vor dem Baubeginn über die abschnittsweise Sperrung der Straße sowie die erforderlichen Umleitungen unterrichten.

Die Trennung  der beiden Maßnahmen, Kanal Neubau und Erneuerung der Straße, ermöglichen eine getrennte Abrechnung der Baumaßnahmen. Die Gemeinde muss sich mit 5% für Planung und Aufwendung an den Kosten der Straßenerneuerungen beteiligen. Dem hingegen kann die Gemeinde Beiträge für die Einleitung von Oberflächenwasser in das neue Kanalsystem an den Sachaufwandsträger verrechnen.

 

Herr Erdel erklärt, dass in diesem Zusammenhang  auch die Erneuerung der Fahrbahndecke zwischen Dietenhofen und Oberschlauersbach angesprochen wurde.

Das staatliche Bauamt erklärte dazu, dass die Fahrbahnerneuerung in Abhängigkeit der eventuellen Umgehungsstraße zu sehen ist, hierzu sind noch Festlegungen zu treffen.