Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr 1. Bürgermeister Erdel informiert den Ortsentwicklungs- und Bauausschuss über die Besprechung im staatlichen Bauamt vom 29.08.2017 hinsichtlich der Regenrückhaltung für das Gewerbegebiet “Neudorfer Höhe II“.

Der Besprechung ist ein ausführlicher E-Mail-Verkehr vorausgegangen, darin stellt Herr Erdel die Frage, warum eine Regenrückhaltung nur innerhalb des geplanten Gewerbegebiets möglich ist und warum ein Regenrückhaltebecken in ca. 350 m Entfernung direkt an der AN 11 zugelassen wurde.

Herrn Erdel wurde erklärt, dass es sich dabei um eine Entwässerungseinrichtung handelt, die als Straßenbestandteil dient und deshalb andere Maßstäbe anzusetzen sind.

 

Herr Erdel fragte an, ob eine Hecke mit einem 10 m breiten Streifen und einem Graben  oberhalb des Gewerbegebiets sowie einem Durchlass  unterhalb der Straße möglich ist. Von dort kann das  anfallende Regenwasser entlang des neu erworbenen Feldes in einem Graben nach Nordwesten abgeleitet werden.

Das staatliche Bauamt hat diese Variante als möglicherweise zulässig angesehen.

Das Ingenieurbüro Christofori soll hierzu einen Entwurf erarbeiten und sich dann mit dem staatlichen Bauamt in Verbindung setzen.