Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Herr Werner Bartonitz hat zur Sitzung des Ortsentwicklungs- und Bauausschusses am 14.08.2017 eine Bauanfrage zur Errichtung eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 612/44; Gemarkung Dietenhofen eingereicht. Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss forderte eine Konkretisierung der Planung, da aus dem vorgelegten Lageplan weder die Kubatur des Gebäudes hervorging, noch die Frage der Stellplätze behandelt wurde.

Nun liegt ein neuer Plan vor, der diese beiden Gesichtspunkte betrachtet.

 

Bei der Durchführung der Baumaßnahme werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 11 a „Dietenhofen Nord“ notwendig:

·       erhebliche Überschreitung der Baugrenzen im Norden, sowie

·       Drehung der vorgeschriebenen Firstrichtung.

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Falls ein Bauantrag gestellt wird, stellt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben des Herrn Werner Bartonitz, nämlich der Errichtung eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 612/30 der Gemarkung Dietenhofen, in Aussicht.