Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Frau Katrin und Herr Marco Klößlinger haben einen Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung  und Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 113/2 Gemarkung Leonrod eingereicht.

 

Das Baugrundstück liegt innerhalb in Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschluss:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben der Frau Katrin und des Herrn Marco Klößlinger auf dem Grundstück Fl.-Nr. 113/2 der Gemarkung Leonrod.