Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Herr Johannes Weiß hat einen Tekturantrag für sein Vorhaben Wohnhausanbau und Aufstockung auf dem Grundstück Flurnummer 118/3 der Gemarkung Herpersdorf bei Dietenhofen eingereicht.

Die genehmigte Planung erlaubte für Süden, Westen und Norden eine Ausnahme von Art.6 BayBO (Abstandsflächen). Bei der ersten Vorlage der Planung wurde davon ausgegangen, dass an der Ostseite des Gebäudes ein Streifen von 3 m Breite erworben werden könne. Es war aber nur der Erwerb eines Streifens von 2,67 m Breite möglich, so dass auch hier eine Ausnahme von Art. 6 BayBO notwendig ist. Dies wird in der vorliegenden Tekturplanung beantragt.

Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb in Zusammenhang bebauter Ortsteile und daher ist die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben des Herrn Johannes Weiß auf dem Grundstück Fl.-Nr. 118/3 der Gemarkung Herpersdorf bei Dietenhofen.