Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Frau Birgit und Herr Werner Neumaier haben zur Sitzung des Ortsentwicklungs- und Bauausschusses am 14.08.2017 einen Bauantrag für die Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage und Stellplatz auf dem Flurstück Nummer 848/6, Gemarkung Dietenhofen eingereicht. Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss hat ein Einvernehme nach § 36 BauGB verweigert, da Befreiungen wegen der Geschossigkeit und der Höhe der Geländeauffüllung benötigt wurden und diese nicht erteilt wurden.

Nun haben Frau und Herr Neumaier einen geänderten Plan vorgelegt, der die Geschossigkeit auf zwei Vollgeschosse beschränkt.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Petersburg“. Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes ist folgende Befreiung erforderlich:

  • Auffüllungen (festgesetzt: maximal 100 cm; geplant: bis zu 160 cm)

Da die Bauherrin schwerbehindert ist, benötigt sie nach eigener Aussage eine ebene Zufahrt zu Garage und Haustüre (siehe Anlage).

Die Eigentümer von zwei Nachbargrundstücken haben die Nachbarunterschrift nach Art. 66 BayBO verweigert (siehe anliegende Notiz der Bauwerber).

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zu dem Bauvorhaben von Frau Birgit und Herrn Werner Neumaier zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Stellplatz auf dem Grundstück FlNr. 848/6 der Gemarkung Dietenhofen.

 

Desweiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Petersburg“ i. S. d. § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich

·         Auffüllungen