Sitzung: 25.09.2017 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Die Errichtung des Gartenzauness ist nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a) BayBO verfahrensfrei, wenn sein e Höhe unter zwei Metern liegt.
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17 c „Schwalbenweg“. Im Planteil sind Höhen für Einfriedungen festgesetzt. Von diesen Festsetzungen sind Befreiungen zur Errichtung des Gartenzaunes erforderlich.
Des weiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu Befreiungen zu den Festsetzungen den Bebauungsplanes Nr. 17 c „Schwalbenweg“ i. S. d. § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich
- Errichtung einer Einfriedung mit einer Höhe bis zu zwei Metern.
Beschluss:
Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt seine Zustimmung zum Antrag auf isolierte Befreiung des Herrn Konstantinos Maloutas zur Errichtung eines Gartenzaunes mit einer Höhe von zwei Metern auf dem Grundstück Flurnummer 690/7 der Gemarkung Dietenhofen (Schwalbenweg 14).
Des weiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu Befreiungen zu den Festsetzungen den Bebauungsplanes Nr. 17 c „Schwalbenweg“ i. S. d. § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich
- Errichtung einer Einfriedung mit einer Höhe bis zu zwei Metern.