Sitzung: 25.09.2017 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Herr Osman Sepit hat einen Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens an ein Einfamilienhaus auf dem Grundstück FlNr. 612/8 der Gemarkung Dietenhofen eingereicht.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 11a „Dietenhofen Nord“. Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes sind folgende Befreiungen erforderlich:
- Dachneigung (festgesetzt: 38 – 45 Grad; geplant: 11 Grad)
- Dachform (festgesetzt: Satteldach, Walmdach; geplant: Pultdach)
Die Erschließung ist gesichert.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben des Herrn Osman Sepit zum Anbau eines Wintergartens auf dem Grundstück FlNr. 612/8 Gemarkung Dietenhofen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 11a „Dietenhofen Nord“.
Desweiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 11a „Dietenhofen Nord“ bezüglich
· Dachneigung
· Dachform.