Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Herr Osman Sepit hat einen Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens an ein Einfamilienhaus auf dem Grundstück FlNr. 612/8 der Gemarkung Dietenhofen eingereicht.

 

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 11a „Dietenhofen Nord“. Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes sind folgende Befreiungen erforderlich:

  • Dachneigung (festgesetzt: 38 – 45 Grad; geplant: 11 Grad)
  • Dachform (festgesetzt: Satteldach, Walmdach; geplant: Pultdach)

 

Die Erschließung ist gesichert.

 


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben des Herrn Osman Sepit zum Anbau eines Wintergartens auf dem Grundstück FlNr. 612/8 Gemarkung Dietenhofen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 11a „Dietenhofen Nord“.

 

Desweiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 11a „Dietenhofen Nord“ bezüglich

·         Dachneigung

·         Dachform.