Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Frau Nicole Ebner hat eine Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Einfamilienhäuser auf dem Grundstück FlNr. 612/83 Gemarkung Dietenhofen eingereicht. Die Bauvoranfrage dient zur Klärung, ob das Grundstück grundsätzlich mit zwei Einfamilienhäuser bebaubar ist.

 

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 11a „Dietenhofen Nord“.

 

Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes sind bei der vorgelegten Planung folgende Befreiungen erforderlich:

  • Baugrenzenüberschreitung im Norden (Haus 1)
  • Errichtung außerhalb der Baugrenzen (Haus 2)
  • Garagenstandort
  • Errichtung Gebäude in den Pflanzflächen (Festsetzung Nr. 5.6 und 6.1 Bebauungsplan)
  • Hauptfirstrichtung
  • Dachform
  • Dachfarbe

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss stimmt einer Bebauung des Grundstücks mit zwei Einfamilienhäusern auf dem Grundstück FlNr. 612/83 Gemarkung Dietenhofen zu und wäre bereit, falls ein Bauantrag gestellt wird, sein Einvernehmen zu erteilen.