Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Die Stadt Heilsbronn beabsichtigt zum Zwecke der Beseitigung des Bahnübergangs und den Ersatz durch eine Eisenbahnüberführung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 32 „Beseitigung des Bahnübergangs Heilsbronn durch Errichtung eines Brückenbauwerkes“. Hierzu legt die Stadt Heilsbronn zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Vorentwurfsunterlagen vor.

 

Die Bauverwaltung sieht keine Belange des Marktes Dietenhofen berührt.


Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat hat keine Einwendungen bezüglich der vorliegenden Planung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 32 „Beseitigung des Bahnübergangs Heilsbonn durch Errichtung eines Brückenbauwerkes“ der Stadt Heilsbronn.