Die Gemeinde Großhabersdorf beabsichtigt, die Ortsabrundungssatzung „Unterschlauersbacher Wochenendhäuser“ zu erlassen. Hierzu legt die Gemeinde Großhabersdorf zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Vorentwurfsunterlagen vor.
Ortsabrundungssatzung „Unterschlauersbacher Wochenendhäuser“:
Die Bauverwaltung sieht
keine Belange des Marktes Dietenhofen durch den Erlass der
Ortsabrundungssatzung berührt.
Beschlussvorschlag:
Der Marktgemeinderat hat keine Einwendungen bezüglich der vorliegenden Planung zum Erlass der Ortsabrundungssatzung „Unterschlauersbacher Wochenendhäuser“ der Gemeinde Großhabersdorf.