Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Die Gemeinde Großhabersdorf beabsichtigt, die Ortsabrundungssatzung „Unterschlauersbacher Wochenendhäuser“ zu erlassen. Hierzu legt die Gemeinde Großhabersdorf zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Vorentwurfsunterlagen vor.

 

Ortsabrundungssatzung „Unterschlauersbacher Wochenendhäuser“:

 

 

Die Bauverwaltung sieht keine Belange des Marktes Dietenhofen durch den Erlass der Ortsabrundungssatzung berührt.


Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat hat keine Einwendungen bezüglich der vorliegenden Planung zum Erlass der Ortsabrundungssatzung „Unterschlauersbacher Wochenendhäuser“ der Gemeinde Großhabersdorf.