Sitzung: 06.11.2017 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Herr Bierwagen,
Ingenieurbüro Christofori und Partner, Roßtal, stellt das Planblatt vor.
Im Norden östlich
des RRB wurden nun 3 größere Grundstücke ausgewiesen, um auch der Nachfrage
nach größeren Grundstücken gerecht zu werden. Eine Verschiebung der Baugrenze
nach Norden auf diesen drei Grundstücken wurde aufgrund des großen
Höhenunterschieds nicht vorgenommen. Zudem ist aufgrund des Artenschutzes ein
Abstand von 10 m zur Hecke einzuhalten.
Herr MGR Burgis
weist daraufhin, dass es in diesem Baugebiet aufgrund der getroffenen
Festsetzungen keine Wohnungen zu kaufen gibt.
Herr Bierwagen
schlägt vor, auf den Grundstücken Nr. 18, 19, 20 und 21 (siehe Planblatt) eine
größere Bebauung zuzulassen.
Auch Herr MGR Scheiderer
befürwortet, in einem Bereich die Begrenzung auf zwei Wohneinheiten abzuheben.
Sodann wurde der
Satzungsentwurf zum Bebauungsplan besprochen. Hierzu ergaben sich zu einzelnen
Festsetzungen Änderungen.
Die Höhe der
Gebäude wird über festgesetzte NN-Höhen ca. in der Mitte des jeweiligen
Baufensters auf einem Grundstück festgelegt. Zusätzlich wird die maximale
Wandhöhe bei geneigten Dachflächen und bei Flachdächern festgesetzt.
Hauseingangsüberdachungen
sind mit offenen Seitenwänden bis zu 1,50 m zulässig.
Die Begrünung von
Flachdächern ist nicht erforderlich. Ebenso soll eine Festsetzung der
Kniestockhöhe nicht erfolgen. Bei den Stellplätzen soll gestattet werden, dass
ein Stellplatz im Stauraum einer Garage oder Carports liegen darf. Die
Festsetzung, dass die Hinterlegung der Einfriedung mit Strohmatten oder
ähnlichem Material unzulässig ist, ist zu streichen.
Desweiteren sind
die vier Bäume an den öffentlichen Stellplätzen ebenfalls zu streichen.
Beschluss:
Der
Ortsentwicklungs- und Bauausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat, den
Bebauungsplanentwurf und Satzungsentwurf mit den besprochenen Änderungen
anzunehmen.