Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Herr Bierwagen, Ingenieurbüro Christofori und Partner, Roßtal, stellt das Planblatt vor.

 

 

Im Norden östlich des RRB wurden nun 3 größere Grundstücke ausgewiesen, um auch der Nachfrage nach größeren Grundstücken gerecht zu werden. Eine Verschiebung der Baugrenze nach Norden auf diesen drei Grundstücken wurde aufgrund des großen Höhenunterschieds nicht vorgenommen. Zudem ist aufgrund des Artenschutzes ein Abstand von 10 m zur Hecke einzuhalten.

 

Herr MGR Burgis weist daraufhin, dass es in diesem Baugebiet aufgrund der getroffenen Festsetzungen keine Wohnungen zu kaufen gibt.

 

Herr Bierwagen schlägt vor, auf den Grundstücken Nr. 18, 19, 20 und 21 (siehe Planblatt) eine größere Bebauung zuzulassen.

 

Auch Herr MGR Scheiderer befürwortet, in einem Bereich die Begrenzung auf zwei Wohneinheiten abzuheben.

 

Sodann wurde der Satzungsentwurf zum Bebauungsplan besprochen. Hierzu ergaben sich zu einzelnen Festsetzungen Änderungen.

 

Die Höhe der Gebäude wird über festgesetzte NN-Höhen ca. in der Mitte des jeweiligen Baufensters auf einem Grundstück festgelegt. Zusätzlich wird die maximale Wandhöhe bei geneigten Dachflächen und bei Flachdächern festgesetzt.

Hauseingangsüberdachungen sind mit offenen Seitenwänden bis zu 1,50 m zulässig.

Die Begrünung von Flachdächern ist nicht erforderlich. Ebenso soll eine Festsetzung der Kniestockhöhe nicht erfolgen. Bei den Stellplätzen soll gestattet werden, dass ein Stellplatz im Stauraum einer Garage oder Carports liegen darf. Die Festsetzung, dass die Hinterlegung der Einfriedung mit Strohmatten oder ähnlichem Material unzulässig ist, ist zu streichen.

Desweiteren sind die vier Bäume an den öffentlichen Stellplätzen ebenfalls zu streichen.


Beschluss:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat, den Bebauungsplanentwurf und Satzungsentwurf mit den besprochenen Änderungen anzunehmen.