Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Die Gemeinde Weihenzell beabsichtigt, den Bebauungsplan B 18 Neumühle Süd 3 im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB aufzustellen. Hierzu legt die Gemeinde Weihenzell die Entwurfsunterlagen vor.

 

Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13 b BauGB angewandt und daher entfällt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange.

 

Die Bauverwaltung sieht keine Belange des Marktes Dietenhofen durch den Bebauungsplan berührt.


Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat hat keine Einwendungen bezüglich der vorliegenden Planung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 18 Neumühle Süd 3 der Gemeinde Weihenzell.