Die Gemeinde Weihenzell beabsichtigt, den Bebauungsplan B 18 Neumühle Süd 3 im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB aufzustellen. Hierzu legt die Gemeinde Weihenzell die Entwurfsunterlagen vor.
Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13 b BauGB angewandt und daher entfällt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange.
Die Bauverwaltung sieht keine Belange des Marktes Dietenhofen durch den Bebauungsplan berührt.
Beschlussvorschlag:
Der Marktgemeinderat hat keine Einwendungen bezüglich der vorliegenden Planung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 18 Neumühle Süd 3 der Gemeinde Weihenzell.