Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Die Eheleute Macrea haben einen Bauantrag zum Wohnhausneubau mit Carport und Garage auf dem Grundstück FlNr. 638/118 Gemarkung Dietenhofen eingereicht.

 

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 „Nord-West“ und daher beurteilt sich die Zulässigkeit nach § 30 BauGB.

 

Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes wären folgende Befreiungen erforderlich:

  • Baugrenze im Süden
  • Garagenstandort
  • Kniestockhöhe (zulässig: 50 cm; geplant: 75 cm)

 

In der Sitzung vom 03.07.2017 hat der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss eine Bauvoranfrage zu dem Bauvorhaben behandelt. Hier wurde das Einvernehmen zum Bauvorhaben und zur Befreiung Überschreitung der Baugrenze in Aussicht gestellt, falls ein Bauantrag gestellt wird.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zu dem Bauvorhaben der Eheleute Macrea zum Wohnhausneubau mit Carport und Garage auf dem Grundstück FlNr. 638/118 Gemarkung Dietenhofen.

 

Desweiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 8 „Nord-West“ i. S. d. § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich

  • Baugrenze im Süden
  • Garagenstandort
  • Kniestockhöhe (zulässig: 50 cm; geplant: 75 cm)