Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Befangen: 1

Herr Christoph Ziegler hat einen Bauantrag zum Neubau eines Bürogebäudes und Anbau einer Abbundhalle auf den Grundstücken FlNr. 595/1 und einer Teilfläche von FlNr. 1852 Gemarkung Kleinhaslach eingereicht.

 

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich und daher beurteilt sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB. Es handelt sich um ein Sonstiges Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB. Das Vorhaben kann zugelassen werden, da es sich nach § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB um die bauliche Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebs handelt und die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen ist.

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben von Herrn Christoph Ziegler zum Neubau eines Bürogebäudes und zum Anbau einer Abbundhalle auf den Grundstücken FlNrn. 595/1 und 1852 der Gemarkung Kleinhaslach.