Herr Bierwagen vom Ingenieurbüro Christofori und Partner erläutert den Entwurf des Bebauungsplanes und beantwortet allgemeine Fragen.
Beschlussvorschlag:
Der Marktgemeinderat des Marktes Dietenhofen beschließt gem. § 2 Abs. 1
BauGB zur städtebaulich geordneten Entwicklung des Siedlungswesens in
Dietenhofen am Westrand von Dietenhofen den Bebauungsplan mit integriertem
Grünordnungsplan Nr. 39 „Nördlich der Rüderner Straße“ aufzustellen.
Das Planungsgebiet befindet sich am Westrand von Dietenhofen und umfasst
Teilflächen der Flurnummern 692, 692/1, 692/3, 692/4 und 693, jeweils Gemarkung
Dietenhofen. Der Umgriff umfasst eine Fläche von ca. 3,25 ha. Östlich und
südlich grenzen an das Planungsgebiet die bestehenden Siedlungsstrukturen von
Dietenhofen an. Westlich und nördlich grenzen landwirtschaftlich genutzte
Strukturen an.
Ziel des Bebauungsplans ist die Ausweisung von Wohnbauflächen für
bestehende Nachfrage nach Wohnbauflächen aus der örtlichen Bevölkerung. Die zu
überplanenden Flächen befinden sich im Eigentum des Markts Dietenhofen.
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans soll im beschleunigten
Verfahren gem. § 13b BauGB erfolgen. Die notwendigen Kriterien hierfür sind
erfüllt. Mit dem Bebauungsplan wird die Ausweisung von Wohnbauflächen verfolgt,
die festzusetzende Grundfläche wird unter 10.000 m² liegen und das
Planungsgebiet befindet sich im Anschluss an bestehende Siedlungsstrukturen.
Das beschleunigte Verfahren gem. § 13b BauGB erfolgt gem. den Maßgaben des §
13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB.
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans ist durch die
Verwaltung ortsüblich bekanntzumachen.
Planungsgebiet
©
Karte: Bayerische Vermessungsverwaltung