Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Bierwagen erklärt, dass das RRB nun auf dem Grundstück FlNr. 590/5 Gemarkung Dietenhofen geplant ist. Das anfallende Regenwasser soll nun über einen offenen Graben entlang der nördlichen Grenze des Gewerbegebiets zu einem Durchlass unterhalb der Straße und sodann entlang des Grundstücks FlNr. 590/5 in einem Graben nach Nordwesten zum RRB abgeleitet werden. Dabei wurde in dem Entwurf vom 05.05.2017 nun berücksichtigt, dass der offene Graben außerhalb der Bauverbotszone verläuft.

Für das RRB ist ein wasserrechtliches Verfahren erforderlich. Hierzu sollte zügig ins Verfahren eingestiegen werden. Vor Beginn des Verfahrens ist jedoch mit dem Staatlichen Bauamt Ansbach der Verlauf der Leitungen (insbesondere des Grabens) innerhalb oder außerhalb der Bauverbotszone nochmals abzustimmen.