Sitzung: 06.11.2017 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Herr Bierwagen
erklärt, dass das RRB nun auf dem Grundstück FlNr. 590/5 Gemarkung Dietenhofen
geplant ist. Das anfallende Regenwasser soll nun über einen offenen Graben
entlang der nördlichen Grenze des Gewerbegebiets zu einem Durchlass unterhalb
der Straße und sodann entlang des Grundstücks FlNr. 590/5 in einem Graben nach
Nordwesten zum RRB abgeleitet werden. Dabei wurde in dem Entwurf vom 05.05.2017
nun berücksichtigt, dass der offene Graben außerhalb der Bauverbotszone
verläuft.
Für das RRB ist
ein wasserrechtliches Verfahren erforderlich. Hierzu sollte zügig ins Verfahren
eingestiegen werden. Vor Beginn des Verfahrens ist jedoch mit dem Staatlichen
Bauamt Ansbach der Verlauf der Leitungen (insbesondere des Grabens) innerhalb
oder außerhalb der Bauverbotszone nochmals abzustimmen.