Sitzung: 06.11.2017 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Nach den neuen
Förderrichtlinien wird ein zusätzlicher Zuschuss zur FAG-Förderung nur gewährt,
wenn es sich bei dem bisher für die Kindertagesstätte Kunterbunt genutzten
Gebäude um ein sanierungsbedürftiges Gebäude handelt und die Missstände bereits
von der unteren Bauaufsichtsbehörde festgestellt wurden. Dies ist vorliegend nicht
der Fall.
Daher kann nur
für die zusätzlich geschaffenen Plätze ein zusätzlicher Aufschlag zur
bisherigen FAG-Förderung erwartet werden. Unter Vorbehalt errechnet sich ca.
ein Zuschuss in Höhe von 2,0 Mio. Euro.
Die Regierung
von Mittelfranken hat in diesem Zusammenhang nochmals daraufhingewiesen, dass
für die Zuschussgewährung die Einhaltung der VOL/A, insbesondere der
Schwellenwerte, zwingend erforderlich ist. Hierbei wäre konkret zu prüfen, ob
ein VgV-Verfahren aufgrund der Baukosten erforderlich ist.