Beschluss: zur Kenntnis genommen

Nach den neuen Förderrichtlinien wird ein zusätzlicher Zuschuss zur FAG-Förderung nur gewährt, wenn es sich bei dem bisher für die Kindertagesstätte Kunterbunt genutzten Gebäude um ein sanierungsbedürftiges Gebäude handelt und die Missstände bereits von der unteren Bauaufsichtsbehörde festgestellt wurden. Dies ist vorliegend nicht der Fall.

Daher kann nur für die zusätzlich geschaffenen Plätze ein zusätzlicher Aufschlag zur bisherigen FAG-Förderung erwartet werden. Unter Vorbehalt errechnet sich ca. ein Zuschuss in Höhe von 2,0 Mio. Euro.

Die Regierung von Mittelfranken hat in diesem Zusammenhang nochmals daraufhingewiesen, dass für die Zuschussgewährung die Einhaltung der VOL/A, insbesondere der Schwellenwerte, zwingend erforderlich ist. Hierbei wäre konkret zu prüfen, ob ein VgV-Verfahren aufgrund der Baukosten erforderlich ist.