Beschluss: zur Kenntnis genommen

Es wird auf die fehlende Hangabsicherung auf dem Grundstück FlNr. 252 Gemarkung Ebersdorf hingewiesen. Es ist bereits ein Baum umgefallen und bei Starkregen besteht die Gefahr, dass der Hang abrutscht bzw. Erdreich auf die Straße rutscht. Hier wurde bereits mit den Bauarbeiten zum Bauvorhaben zur Errichtung eines Einfamilienhauses begonnen.

 

Die Verwaltung wird den Sachverhalt prüfen und weitere Schritte einleiten.