Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Herr Hans Walter Horneber hat einen Bauantrag zur Erneuerung des durch Brand zerstörten Lagerhallendaches auf dem Grundstück FlNr. 369 der Gemarkung Ebersdorf gestellt.

 

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich und somit richtet sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB. Das Sonstige Vorhaben kann nach § 35 Abs. 4 Nr. 3 BauGB zugelassen werden, da es sich um die alsbaldige Neuerrichtung eines zulässigerweise errichteten, durch Brand, Naturereignisse oder andere außergewöhnliche Ereignisse zerstörten, gleichartigen Gebäudes an gleicher Stelle handelt.

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt nach § 36 BauGB sein Einvernehmen zu dem Bauantrag des Herrn Hans Walter Horneber zur Erneuerung des durch Brand zerstörten Lagerhallendaches auf dem Grundstück FlNr. 369 der Gemarkung Ebersdorf.