Sitzung: 27.11.2017 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Frau Daniela Schroll und Herr Johannes Bürkel haben einen Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 122/2 Gemarkung Kleinhaslach eingereicht.
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 23 – Kleinhaslach Ost. Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes sind folgende Befreiungen erforderlich:
- Baugrenze
- Kniestockhöhe
- Dachfarbe
- Anzahl der Vollgeschosse
- Garagenstandort
Die Erschließung ist gesichert.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben der Frau Daniela Schroll und des Herrn Johannes Bürkel zum Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 122/2 Gemarkung Kleinhaslach im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 23 Kleinhaslach Ost.
Desweiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 23 Kleinhaslach Ost bezüglich
· Baugrenze
· Kniestockhöhe
· Dachfarbe
· Anzahl der Vollgeschosse
· Garagenstandort.