Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Frau Daniela Schroll und Herr Johannes Bürkel haben einen Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 122/2 Gemarkung Kleinhaslach eingereicht.

 

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 23 – Kleinhaslach Ost. Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes sind folgende Befreiungen erforderlich:

-       Baugrenze

-       Kniestockhöhe

-       Dachfarbe

-       Anzahl der Vollgeschosse

-       Garagenstandort

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben der Frau Daniela Schroll und des Herrn Johannes Bürkel zum Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 122/2 Gemarkung Kleinhaslach im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 23 Kleinhaslach Ost.

 

Desweiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 23 Kleinhaslach Ost bezüglich

·         Baugrenze

·         Kniestockhöhe

·         Dachfarbe

·         Anzahl der Vollgeschosse

·         Garagenstandort.