Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Es ist beabsichtigt, auf dem Grundstück FlNr. 117 der Gemarkung Dietenhofen das ehemalige Gewerbegebäude teilweise abzubrechen und Parkplätze zu errichten.

 

Das Baugrundstück liegt innerhalb der in Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksflächen in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die angedachte Rundfahrt in dem vorgelegten Bauplan nicht enthalten ist. Ebenso wurde vorgeschlagen, die beiden Parkplätze auf der westlichen Seite zum Grundstück FlNr. 118/4 zu drehen und nach Süden in Fortgang der bestehenden Parkplatzreihe unterzubringen.

 

Herr MGR Burgis schlägt vor, auf zwei Pflanztröge zu verzichten und die Fläche dafür den Parkplätzen zuzurechnen.

 

Die Verwaltung wird die Planung nochmals mit dem Planer abstimmen und ggf. auch bei Änderungen Rücksprache mit der Regierung von Mittelfranken – Städtebauförderung halten.

 

Herr 1. Bgm. Erdel schlägt vor, den Bauantrag bis zur Klärung zurückzustellen.


Beschlussvorschlag: