Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 38 „Naturwärme Neudorfer Höhe sowie Biogasanlage Weiskopf, Neudorf“ ist zwingend ein Durchführungsvertrag abzuschließen. Der Durchführungsvertrag muss vor dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes vom Vorhabenträger unterzeichnet sein.

 

Im Durchführungsvertrag verpflichtet sich der Vorhabenträger zur Durchführung des Vorhabens, der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat den Durchführungsvertrag (Entwurf vom 15.12.2017) zu beschließen.