Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Mit Bescheid vom 19.02.2015 hat das Landratsamt Ansbach einen positiven Vorbescheid für den Abbruch des best. Nebengebäudes, Neubau Wohnhaus und Nebengebäude auf dem Grundstück FlNr. 235 und 1569 Gemarkung Kleinhaslach erteilt.

 

In der Sitzung vom 22.12.2014 hat sich der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss mit dem Vorbescheidsantrag befasst und sein Einvernehmen hierzu erteilt.

 

Mit Schreiben vom 14.12.2017 wurde die Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheids beantragt.

 

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und daher richtet sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB. Das Bauvorhaben würde sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.


Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheids zum Abbruch des bestehenden Nebengebäudes, Neubau eines Wohnhauses und Nebengebäude auf dem Grundstücken FlNr. 235 und 1569 Gemarkung Kleinhaslach.