Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr 1. Bgm. Erdel gibt bekannt, dass die gemeindeeigenen Flächen im Bereich Kehlmünz aufgrund der Lage im Überschwemmungsgebiet nicht als Ausgleichsflächen anerkannt werden. Desweiteren muss die Ausgleichsfläche für ein Feldlerchenquartier geeignet sein und hier sind strenge Vorgaben einzuhalten. Die Fläche muss 10 m breit und mind. 100 m lang sein, darf nicht zu nah an einer Straße oder am Waldrand liegen. Die von der Verwaltung ausgesuchte Fläche ist 6000 m² groß, wobei lediglich 1000 m² für die Ausgleichsfläche des Bebauungsplan Nördlich der Rüderner Straße benötigt werden. Die verbleibenden 5000 m² sollen aufgewertet werden und sogleich als Ausgleichsfläche für das neue vorgesehene Gewerbegebiet am Kreisverkehr dienen. Bei einer Beantragung eines Ökokontos und der Anmeldung dieser Fläche erfolgt eine entsprechende Verzinsung bis zur Inanspruchnahme der Ausgleichsfläche.